Wind

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Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bei mindestens 40 bis 45 Prozent liegen. Bis 2030 sollte dieser Anteil auf 65 Prozent steigen. Aktuell liegt dieser Anteil rund bei 46 Prozent (Stand: Ende 2020). Im Energiemix der Zukunft übernimmt die Windenergie eine zentrale Rolle.

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Offshore Windpark Alpha Ventus

Ein wichtiger Schwerpunkt ist der Ausbau der Windenergie auf See.

Foto: alpha ventus/Jan Oelker

Windräder sind keine neue Erfindung. Schon in der Vergangenheit wurde über Windmühlen die Bewegungsenergie des Windes genutzt, um zum Beispiel Korn zu mahlen. Die heutigen Windräder wandeln diese Bewegungsenergie in elektrischen Strom um. 

Windkraft - zentraler Baustein in der Energie- und Klimapolitik

Heute hat die Windenergie (Windenergie an Land und auf See zusammen) einen Anteil von über 25 Prozent an der deutschen Stromversorgung. Die Nutzung des Windes als Energiequelle spielt daher eine tragende Rolle bei der Entwicklung der erneuerbaren Energien hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen und klimaverträglichen Energieversorgung.

Die Windenergienutzung in Deutschland soll weiter ausgebaut werden. Dazu wählt man einerseits neue geeignete Standorte an Land aus. Andererseits ersetzt man alte, kleinere Anlagen durch moderne und leistungsstärkere Anlagen - das sogenannte Repowering. Ein entsprechender Arbeitsplan von September 2019 sieht vor, den Winkraftausbau an Land zu stärken.

Der Maßnahmen-Katalog soll dazu beitragen, das von der Bundesregierung angestrebte Ziel eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen.

Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt der Ausbau der Windenergie auf See, die sogenannte Offshore-Windenergienutzung. Denn die Nutzung der Windenergie auf See ist neben der Windenergienutzung an Land ein zentraler Baustein in der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung. Aufgrund der konstanten und verlässlich hohen Windgeschwindigkeiten auf dem Meer nimmt die Windenergie auf See eine wichtige Rolle bei der Energiewende ein.

Repowering

Durch das Repowering ergeben sich mehrere Vorteile. Der Ersatz älterer kleinerer Windenergieanlagen mit geringer Leistung durch moderne leistungsstärkere Anlagen bewirkt zum Beispiel eine Steigerung der Energieeffizienz. Es steigt der Energieertrag bei mittelfristig sinkender Anlagenzahl. Das führt zu einer Entlastung des Landschaftsbildes und zur Reduzierung der negativen Umwelteinwirkungen auf Mensch und Natur. Darüber hinaus ergeben sich deutliche Verbesserungen für die Netzintegration und Netzauslastung.

Grafik "Weniger ist mehr

Grafik "Weniger ist mehr"

Foto: Bvd. Windenergie

Für das Repowering sind die Kommunen wichtige Akteure, sie sind für Genehmigungen der Anlagen zuständig. Zur Unterstützung der Kommunen bei dieser Entwicklung hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund die Erarbeitung eines Leitfadens initiiert. Dieser gibt den Planungsträgern in den Ländern und Kommunen Hinweise zur planungsrechtlichen Absicherung und Entwicklung eigener Repowering-Strategien. Mit diesem Leitfaden sollen Kommunen vor Ort unterstützt und befähigt werden, fachkundige und fundierte Entscheidungen zur Umsetzung der Repowering-Entwicklung in ihrer Region zu fällen. Der Leitfaden enthält Informationen und Beispiele.  Er gibt auch Hinweise, wie die entsprechende Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie gewonnen werden kann.

Das Bundesumweltministerium hat in Kooperation mit dem Deutschen Städte und Gemeindebund eine Repowering-Beratungsstelle ins Leben gerufen. Sie soll insbesondere Landkreisen, Kommunen und Gemeinden in ihrer Funktion als Planungsträger eine bestmögliche Unterstützung für die Entwicklung und Verwirklichung kommunaler Repowering-Strategien bieten.

Ausbauziele für Windenergienutzung auf See

Eine am 3. Juni 2020 verabschiedete Änderung im "Windenergie-auf-See-Gesetz" sieht eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 vor. Dieses soll von bislang 15 auf 20 Gigawatt steigen und ist Teil des Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung.

Als Langfristziel sieht die Gesetzesänderung darüber hinaus eine installierte Leistung von Offshore-Anlagen bis zum Jahr 2040 in Höhe von 40 Gigawatt vor. Dies soll die Planungssicherheit für Bund, Küstenländer, Übertragungsnetzbetreiber und Industrie erhöhen.

In den Ausbauzielen liegen große wirtschaftliche Chancen in puncto Wertschöpfung und Beschäftigung für die deutschen Küstenregionen, für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau und für die maritime Wirtschaft.

Ausbauziele für Windenergienutzung an Land

In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Windenergie an Land wesentlich zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen beigetragen, da sie kurz- und mittelfristig das kostengünstigste Ausbaupotenzial im Bereich der erneuerbaren Energien darstellt.

Damit auch in Zukunft diese Sparte der erneuerbaren Energien kontinuierlich wachsen kann, muss auf Nachhaltigkeit, die passenden Standorte und ein transparentes Genehmigungsverfahren geachtet werden. Dabei müssen die Anliegen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, um die Akzeptanz vor Ort zu gewährleisten. Dies betrifft in erster Linie den Abstand zwischen Windkrafträdern und Gemeinden.

Mit einem Beschluss des Bundestages vom 18. Juni 2020 wurde nun für Klarheit gesorgt. Anstelle einer bundesweit einheitlichen Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden soll den Ländern mit einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch die Möglichkeit eröffnet werden, hier selbst Mindestabstände zu regeln.

Demnach sollen Länder künftig selbst entscheiden, ob sie von der 1.000-Meter-Abstandsregelung für Windräder Gebrauch machen und im jeweiligen Landesrecht Abweichungen regeln. Mit dem neuen Vorschlag sollen Länder in Zukunft Planungsspielräume bei der Ausweisung von Flächen für den Windausbau erhalten.