Der Gesamtwert der Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht 2014 hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
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Die Bundesregierung unterstützte 2014 den Irak mit Waffenlieferungen im Einsatz gegen die Terrormiliz ISIS.
Foto: Bundeswehr / Tessensohn
So erteilte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 3,97 Milliarden - nach 5,84 Milliarden Euro im Jahr 2013. Der Anteil der Genehmigungen für Exporte in sogenannte Drittländer lag mit 60,5 Prozent 1,5 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der hohe Anteil ergibt sich aus umfangreichen Genehmigungen für Schiffe und U-Boote nach Israel, Singapur, Korea und Saudi-Arabien.
Der Umfang der Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen lag 2014 bei 47,43 Millionen Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (2013: 82,6 Millionen Euro) fast halbiert. Der Genehmigungswert für Kleinwaffen in Drittländer betrug 21,62 Millionen Euro (2013: 42,23 Millionen Euro). Der größte Posten entfiel dabei mit 15,27 Millionen Euro auf den Irak.
Drittländer sind Staaten, die nicht EU- oder Nato-Mitglieder beziehungsweise den Nato-Mitgliedstaaten gleichgestellt sind - also Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz.
Der Gesamtwert der Sammelausfuhrgenehmigungen ist mit dem Vorjahr vergleichbar und beläuft sich auf 2,54 Milliarden Euro (2013: 2,49 Milliarden Euro). Sammelausfuhrgenehmigungen betreffen meist Fälle der regierungsamtlichen Rüstungskooperation im Rahmen von EU- und Nato-Staaten.
An den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter hält die Bundesregierung unverändert fest. Sie handhabt den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bewusst restriktiv. Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008, den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000 sowie nach den Artikeln 6 und 7 des Vertrages über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty").
Die Bundesregierung prüft jeden Antrag unter sorgfältiger Abwägung der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente. Grundvoraussetzungen für Genehmigungen sind, dass deutsche Rüstungsgüter weder zu Menschenrechtsverletzungen noch zur Verschärfung von Krisen beitragen.
Um die Transparenz bei Rüstungsexporten zu verbessern und der Forderung des Bundestages in seinem Beschluss vom 8. Mai 2014 nachzukommen, legt die Bundesregierung den Rüstungsexportbericht zum zweiten Mal noch vor der parlamentarischen Sommerpause vor.