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Seit Ende November 2013 kommt die Ukraine nicht zur Ruhe. Die Entscheidung des ukrainischen Präsidenten Janukowitsch gegen das Assoziierungs-/Freihandelsabkommen mit der EU führte zu monatelangen Protesten in der Ukraine, insbesondere auf dem Kiewer Maidan-Platz. Nach der Ablösung Janukowitschs im Frühjahr 2014 folgte erst die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und seit dem Sommer gewalttätige Auseinandersetzungen im Osten des Landes. Durch Russland auch militärisch unterstützte Separatisten suchen die Abspaltung dieses Landesteils und den Anschluss an die Russische Föderation. Der Abschuss einer Passagiermaschine der Malaysia Airlines mit 298 Todesopfern über der Ostukraine am 17. Juli hat die Situation weiter verschärft.
Die EU und die internationale Gemeinschaft begegnen Russland mit einer Politik aus Dialog und Sanktionen. In einer Vielzahl von Gesprächen und Telefonaten hat die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnern darauf hingewirkt, Staatspräsident Putin zu einer konstruktiven Haltung gegenüber der Ukraine zu bewegen. In der Folge gab es eine Reihe von Fortschritten, wie die Durchführung der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine im Mai, die Anerkennung des neu gewählten ukrainischen Präsidenten durch Moskau oder die Einrichtung von zwei Beobachtungsmissionen der OSZE.
Dennoch hat die Destabilisierung der Ukraine durch Russland angehalten. Deshalb hat die EU in mehreren Stufen Sanktionen verhängt: Nach der Aussetzung des EU-Russland-Gipfels, der Verhängung von Einreise- und Kontensperrungen für einzelne Personen und Unternehmen, der Aussetzung von EU-Projektförderungen in Russland und Handelssanktionen gegenüber der Krim beschloss die EU am 31. Juli 2014 sektorale Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und verstärkte sie am 12. September.
Die Lage in der Ukraine bleibt Ende 2014 angespannt. Die am 5. September 2014 in Minsk von der Ukraine und den prorussischen Separatisten unter Vermittlung der OSZE vereinbarte Waffenruhe ist brüchig. Zusätzlich destabilisierend wirkte die positive Reaktion Russlands auf die illegalen „Parlaments- und Präsidentschaftswahlen“ in den ostukrainischen Regionen Lugansk und Donezk am 2. November 2014.
Der Vormarsch der terroristischen ISIS-Milizen stellt eine Bedrohung für die Menschen insbesondere im Irak und Syrien dar. Die von der ISIS begangenen Gewaltexzesse sind menschenverachtend. Die Bundesregierung ist sich in dieser Einschätzung einig mit ihren Partnern nicht nur in der westlichen, sondern auch in der islamischen Welt. Sie arbeitet bei ihren Maßnahmen gegen ISIS eng mit ihren Partnern zusammen.
Die internationale Gemeinschaft hat unter Führung der USA eine Allianz ins Leben gerufen, die den Widerstand der betroffenen Menschen gegen die Terroristen unterstützen will. Auch Staaten des Nahen und Mittleren Ostens haben sich der Allianz angeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt die Peschmerga, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan, mit Waffenlieferungen; eine Ausbildungsmission der Bundeswehr ist geplant.
Ziel der Bundesregierung ist, den Menschen im Irak schnell und wirkungsvoll zu helfen und gemeinsam mit internationalen Partnern einen Beitrag im Kampf gegen den ISIS-Terror zu leisten. Dazu gehört neben humanitärer Hilfe auch die Lieferung von Rüstungsgütern an die kurdische Regionalregierung. Diese Unterstützung erfolgt mit ausdrücklichem Einverständnis der irakischen Regierung. Es handelt sich dabei um Waffen, Munition und militärische Ausrüstung.
Die Bundesregierung hält daran fest, dass der innersyrische Konflikt nur auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann. Sie setzt sich für eine politische Lösung ein und engagiert sich humanitär und entwicklungspolitisch in Syrien und den Nachbarstaaten. Außerdem leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen.
Die Bundesregierung unterstützt die Nachbarstaaten in den Konfliktregionen. Insgesamt hat Deutschland seit 2012 über 600 Millionen Euro für die Menschen in Syrien und syrische Flüchtlinge in Jordanien, Libanon, Türkei bereitgestellt, darunter 350 Millionen Euro humanitäre Hilfe. Programme für den Irak wurden aufgestockt oder erweitert, zum Beispiel über das Welternährungsprogramm (WEP) oder das Kinderhilfswerk der Vereinten-Nationen UNICEF.
Die Bundesregierung hat am 28. Oktober 40 Staaten zu einer internationalen Flüchtlingskonferenz nach Berlin eingeladen. Dabei hat sie die notwendige Unterstützung für die Anrainerstaaten unterstrichen und einen wichtigen Schritt zu einer wirksameren und besser abgestimmten Hilfe getan. Auch für die kommenden Jahre hat die Bundesregierung substantielle finanzielle Unterstützung zugesagt.
Die Bundesregierung engagiert sich seit Ausbruch der Ebola-Epidemie in Afrika und unterstützt die internationalen Hilfsanstrengungen mit über 100 Millionen Euro; zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, ein WHO-Krankenhaus mit bis zu 100 Betten in Monrovia auszustatten und zu betreiben. Darüber hinaus wird ein Behandlungszentrum in Kenema / Sierra Leone mit deutscher Hilfe ausgebaut und personell unterstützt. Medizinisches Hilfspersonal wird ausgebildet und in die Krisengebiete entsandt. Die Bundeswehr hat eine Luftbrücke von Dakar in die betroffenen Gebiete eingerichtet. Darüber hinaus stellt Deutschland weltweit als zweite Nation ein Spezialflugzeug bereit, um schwer an Ebola Erkrankte auszufliegen. Das Technische Hilfswerk hat zahlreiche Einsatzkräfte nach Westafrika entsandt, um technisch-logistische Unterstützung für den internationalen Hilfseinsatz zu leisten.
Der Ebola-Beauftragte der Bundesregierung koordiniert die Hilfe der Bundesregierung. Er leitet den Ebola-Krisenstab, in dem alle beteiligten Ressorts, Rettungsorganisationen und Fachinstitute vertreten sind.
Die EU hat eine Ebola Task Force eingerichtet. Sie stellt Finanzmittel von über 600 Millionen Euro zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie bereit. Diese Mittel sollen auf bis zu einer Milliarde Euro aufgestockt werden. 2.000 medizinische Fachkräfte sollen in Westafrika eingesetzt werden.