Weihnachtsgeschenke online einkaufen

Verbraucher Weihnachtsgeschenke online einkaufen

Weihnachten steht vor der Tür und die Jagd nach dem passenden Geschenk läuft auf Hochtouren. Immer mehr Menschen suchen Geschenke für ihre Liebsten im Netz. Im Vorfeld sollte man einiges beachten, damit es unter dem Weihnachtsbaum keine langen Gesichter gibt.

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Bevor man etwas online bestellt, gilt es auf jeden Fall folgende Punkte zu prüfen: Ist das Impressum korrekt angegeben? Wo hat der Shop seinen Sitz? Ist er telefonisch erreichbar? Gibt es negative Bewertungen des Geschäfts im Internet? Bei der Beurteilung, ob ein Shop seriös ist, helfen Gütesiegel wie Trusted Shops, s@fer Shopping (TÜV Süd), EHI Geprüfter Online-Shop oder internet privacy standards. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.internet-guetesiegel.de .

Lieferung der Ware bis Heiligabend sicherstellen

Damit das Geschenk rechtzeitig unter dem Tannenbaum liegt, sollte man bei Kauf-Abschluss darauf achten, dass ein verbindlicher Liefertermin angegeben wird. Gerät der Händler in Lieferverzug, kann man selbstverständlich die Bestellung widerrufen und sein Geld zurückerhalten.

Wird verbindlich zugesagt, dass die Ware bis Heiligabend da ist, können sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Zum Beispiel dann, wenn man wegen der Nichtlieferung noch schnell ein teures Ersatzprodukt kaufen musste.

Widerrufsfrist beachten

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage. Diese Frist sollte nicht bereits am Heiligabend verstrichen sein. Sonst kann der Beschenkte die Ware nicht mehr umtauschen. Andererseits sollte man nicht zu spät bestellen. Aufgrund eines erhöhten Paketaufkommens kann es zur Weihnachtszeit zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen.

Häufig bieten Online-Händler deshalb speziell für Weihnachtseinkäufe eine längere Widerrufsfrist an. Will man von einem solchen Angebot profitieren, sollte man ausdrucken oder davon einen Screenshot machen, um sich im Zweifel darauf berufen zu können.

Die Widerrufsfrist beginnt, sobald man die Ware erhalten hat. Der Händler muss den Verbraucher zuvor ordnungsgemäß über die Widerrufsfristen informiert haben. Andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.

Widerrufsrecht nicht in allen Fällen

Nicht alle im Internet bestellten Waren können innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden. Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei online bestellten Veranstaltungstickets, Hotelübernachtungen oder gebuchten Reisen. Gleiches gilt für Waren, die speziell auf Wunsch des Kunden gefertigt wurden, wie etwa Fotoalben oder leicht verderbliche Waren. DVDs oder CDs darf man nur dann zurückgeben, wenn sie nicht entsiegelt wurden!

Richtig widerrufen

Viele Verbraucher haben sich angewöhnt, Waren kommentarlos zurückzuschicken. Doch Vorsicht: Man muss den Widerruf seit Juni 2014 schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch erklären. Stellt der Händler auf seiner Webseite ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, kann man es dafür nutzen, ebenso ein dem Paket beigefügtes Formular. An diese Formen ist man aber nicht gebunden. Aus Beweisgründen sollte man den Widerruf immer schriftlich erklären. Und: Den Händler am besten um eine Bestätigung Ihres Widerrufs bitten.

Ware pfleglich behandeln

Natürlich darf man die Ware begutachten. Was das genau heißt, kommt auf den Einzelfall an: Bekleidung etwa darf man anprobieren, nicht jedoch länger tragen oder verschmutzen. Wer einen Elektrorasierer benutzt und anschließend die Bestellung widerruft, wird ihn dennoch bezahlen müssen. Denn der Rasierer kann nicht weiterverkauft werden. Als Anhaltspunkt gilt: Man darf die Ware zumindest im selben Umfang wie im Ladengeschäft ausprobieren.

Gerade bei teuren und empfindlichen Waren empfiehlt es sich, bei Widerruf Fotos anzufertigen, damit man den Zustand der Ware bei Versand und die ordnungsgemäße Verpackung belegen kann.

Kommt die Ware schon beschädigt an, sollte man sofort und schriftlich den Händler informieren und Lieferung eines neuen Produkts oder Reparatur fordern.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Die Kosten der Rücksendung trägt seit Mitte Juni 2014 der Verbraucher. Hierüber muss der Online-Händler auf seiner Webseite aber korrekt informieren. Häufig ist es jedoch so, dass Händler auf freiwilliger Basis weiterhin – zumindest ab einer gewissen Bestellgröße – diese Kosten übernehmen.

Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine sind gerade zur Weihnachtszeit beliebt. Zum einen, weil sich der Beschenkte das Geschenk selbst aussuchen kann, zum anderen weil viele Waren nach Weihnachten günstiger angeboten werden. Käufer sollten jedoch bedenken, dass Gutscheine in den meisten Fällen befristet sind. Nach Ablauf der Befristung kann der Händler sich weigern, den Gutschein einzulösen. Dann muss er aber den Wert des Gutscheins auszahlen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht unbegrenzt. Denn nach drei Jahren verlieren Gutscheine in der Regel ihre Gültigkeit, der Händler kann sich dann auf Verjährung berufen.