Deutschland sucht in und mit der EU nach einer gemeinsamen und dauerhaften Antwort auf die Herausforderungen durch illegale Migration.
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Die europäische Flüchtlingspolitik zeigt Erfolge. Seit dem Höhepunkt der illegalen Zuwanderung nach Europa im Sommer/Herbst 2015 ist die Zahl der ankommenden Migranten deutlich gesunken.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 28. und 29. Juni 2018 auf eine Lösung zur Migration geeinigt. Geplant sind Aufnahmezentren innerhalb und außerhalb der EU - auf freiwilliger Basis. Mit Griechenland und Spanien hat Deutschland eine politische Vereinbarung über die Rückführungen von Migranten beschlossen.
Mit der "Europäischen Migrationsagenda" der EU-Kommission stellt sich Europa der Herausforderung durch illegale Zuwanderung. Konkrete Ergebnisse gibt es unter anderem bei:
Ziel bleibt, illegale Migration nach Europa einzudämmen, in kontrolliertem Umfang sichere, geordnete und legale Migration zu stärken. Zudem soll das gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert werden. Durch eine verstärkte gemeinsame Außen- und Entwicklungspolitik will die EU auch Fluchtursachen bekämpfen.
Die EU-Türkei-Erklärung von März 2016 ist ein gemeinsamer Erfolg. Die deutlich gesunkene Zahl der Seeanlandungen in Griechenland sind maßgeblich auf diese Vereinbarung mit der Türkei zurückzuführen.
Die Erklärung sieht unter andrem vor: Alle Migranten, die illegal auf den griechischen Inseln ankommen, werden in die Türkei zurückgebracht. Ziel ist es, den Anreiz für die illegale und gefährliche Migration über die Ägäis zu beseitigen und so kriminellen Schleppern das Handwerk zu legen. Seitdem sind die Zahlen der illegalen Grenzübertritte und der Todesopfer in der Ägäis stark gesunken.
Die Türkei ist das Land, das am meisten Flüchtlinge aus Syrien beherbergt. Der Schutz und die heimatnahe Versorgung dieser Flüchtlinge liegt auch in europäischem Interesse. Daher stellt die EU im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung drei Milliarden Euro für konkrete Projekte für Flüchtlinge in der Türkei bereit, beispielsweise für Schulkinder oder die medizinische Versorgung.
Entscheidend ist es, Fluchtursachen an der Wurzel anzugehen. Ziel der EU ist es, durch gezielte Förderung der Herkunftsländer von Migranten Lebensbedingungen vor Ort so zu verbessern, dass die Menschen Perspektiven vor Ort finden.
Gerade mit afrikanischen Ländern wird die Zusammenarbeit verstärkt. Insbesondere hat die EU-Migrationspartnerschaften mit den fünf afrikanischen Staaten Niger, Nigeria, Senegal, Mali und Äthiopien beschlossen. Die Bundesregierung bringt sich mit Beiträgen ein, vor allem in der Partnerschaft mit Niger, dem wichtigsten afrikanischen Transitland.
Durch gezielte Förderung der Herkunftsländer sollen sich die Lebensbedingungen so verbessern, dass die Menschen nicht mehr ihre Heimat oder Flüchtlingslager in den Krisengebieten verlassen. Um Fluchtursachen zu bekämpfen, stellt die EU einen Treuhandfonds für Afrika zur Verfügung. Die Ausstattung des Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika wurde inzwischen von fast 1,8 Milliarden Euro im November 2015 auf rund 3,1 Milliarden Euro in 2017 aufgestockt. Insgesamt 118 Projekte im Wert von über 1,8 Milliarden Euro wurden bereits auf den Weg gebracht.
Besondere Bedeutung für die Migration aus Afrika nach Europa kommt Libyen zu: Die EU bildet die libysche Küstenwache im Vorgehen gegen illegale Migration aus. Im August 2017 hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Spanien und Italien sowie der EU und den Staats-und Regierungschefs von Niger, Tschad und Libyen wichtige Maßnahmen vereinbart, um die humanitäre Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen zu verbessern. Daneben fördern die EU und Deutschland die freiwillige Rückkehr aus Libyen in afrikanische Herkunftsstaaten.
Beim EU-Afrika-Gipfel Ende November 2017 in Abidjan wurden umfassende Vereinbarungen getroffen, um der afrikanischen Jugend neue Perspektiven in ihren Ländern zu bieten. Am Rande des Gipfels wurde zudem ein Aktionsplan gegen die Folgen illegaler Migration in Libyen vereinbart.
Größtes Augenmerk gilt dem gemeinsamen Schutz der EU-Außengrenzen. Die Grenzsicherung wird weiter verbessert. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex wurde zu einem europäischen Grenz- und Küstenschutz ausgebaut und gestärkt. Daneben finden derzeit an bestimmten Grenzen Binnengrenzkontrollen in nationaler Verantwortung statt. Dies gilt auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes etwa an der deutschen Grenze zu Österreich sowie bei Flugverbindungen aus Griechenland nach Deutschland.
Die EU unterstützte Rettungsaktionen sowie Aktionen gegen Schleuser und Menschenhändler im Mittelmeer. Die Europäische Agentur für Grenz-und Küstenschutz und die Operation Sophia konnten seit 2017 rund 170.000 Migranten aus Seenot im Mittelmeer retten. Mehr als 119 mutmaßliche Schleuser wurden festgenommen. Die Bundeswehr beteiligt sich an der EU-Operation. Aus dem EU-Treuhandfonds werden zudem Suchaktionen für ausgesetzte Personen in der Wüste unterstützt. Mehr als 1.100 Menschenleben wurden allein 2017 in der Wüste gerettet.
Zur Entlastung der Haupteinreiseländer Griechenland und Italien sind auf der Grundlage zweier Ratsbeschlüsse mehr als 30.000 Schutzbedürftige in andere EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt worden. Deutschland hat 10.826 Personen aufgenommen – und zwar 5391 aus Griechenland und 5435 aus Italien. Damit ist Deutschland der EU-Mitgliedstaat, der im Rahmen der Umsiedlung mit großem Abstand die meisten Menschen aufgenommen hat.
Zu einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik gehört es neben der konsequenten Eindämmung illegaler Migration auch, Menschen, die internationalen Schutz benötigen, legale und sichere Wege unter anderem nach Europa anzubieten. Die Kommission hat im September 2017 ein Neuansiedlungsprogramm vorgelegt, mit dem EU-weit für den Zeitraum 2018/19 mindestens 50.000 zusätzliche Plätze für schutzbedürftige Flüchtlinge aus der Türkei, dem Nahen Osten und Afrika geschaffen werden sollen.
Wichtig für eine bessere Migrationssteuerung war der Abschluss eines Abkommens mit Bangladesch im September über Standardverfahren für die Rückkehr. Auf dieser Grundlage will die EU die strukturierte praktische Zusammenarbeit mit strategisch wichtigen Ländern – auch in Afrika - fortsetzen- Auch die Agentur-für die Grenz-und Küstenwache, die auf EU-Ebene die Rückkehr und Rückführungsmaßnahmen koordiniert, will mit neuen operativen Maßnahmen die Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen unterstützen