Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es enthält die wichtigsten Regeln für den Staat und damit auch für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. An diese Regeln müssen sich alle halten, zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Gerichte, Behörden, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger. Auch alle Gesetze müssen das Grundgesetz beachten.
Zum Nachlesen: das Grundgesetz
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Das Grundgesetz hat 146 Artikel.
Der erste Abschnitt des Grundgesetzes enthält die wichtigsten Artikel: die Grundrechte. Diese Rechte haben die Menschen in unserem Lande gegenüber dem Staat, gegenüber Behörden und Gerichten. Auch für den Umgang der Menschen miteinander sind sie wichtig.
In diesen Artikeln steht beispielsweise:
Mit den Grundrechten fängt das Grundgesetz an
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Das Grundgesetz bestimmt aber nicht nur die Rechte jeder Staatsbürgerin und jedes Staatsbürgers.
In seinen weiteren Abschnitten ist auch festgelegt, wer in welchen Ämtern welche Rechte und Aufgaben hat. Da sind zum Beispiel die Bundespräsidentin und der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und der Bundeskanzler und die Bundesministerin und der Bundesminister, der Bundestag oder der Bundesrat und auch die Bundeswehr. Im Grundgesetz steht, was sie machen sollen und was sie machen dürfen.
Bei so vielen "Bundes" im Grundgesetz ist auch schnell klar, welche Art von Staat das Land sein soll: eine Bundes-Republik.
“Republik“ heißt vor allem, dass es keinen König oder keine Königin gibt. Eine Monarchie hätte einen König oder eine Königin. Eine Republik ist schlicht eine Nicht-Monarchie.
Die Wappen der 16 Bundesländer
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„Bundes“-Republik nennt man Deutschland, weil die verschiedenen deutschen Länder wie zum Beispiel Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern Deutschland bilden. In diesem Bund sollen sie zusammenarbeiten.
Auch die einzelnen Rechte und Aufgaben der Länder und die gemeinsamen Aufgaben des ganzen Bundes werden in der Verfassung festgelegt. Hier ist zu lesen, wer von ihnen die Gesetze entwirft, wer sie überwacht und wer sie durchsetzt.
Das Grundgesetz ist also ein bisschen so etwas wie eine sehr gute und gerechte "Hausordnung" für Deutschland. In vielen ausländischen Staaten wird die Hausordnung „Verfassung“ genannt. Allerdings nicht bei uns.
Als man sich dieses Gesetz ausgedacht hat, konnte keine Verfassung für ganz Deutschland beschlossen werden. Die Sowjetunion hatte 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg den östlichen Teil Deutschlands besetzt. Die USA, Großbritannien und Frankreich besetzten die westlichen Gebiete Deutschlands.
Zwischen Ost und West: das Brandenburger Tor in Berlin
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Aufgrund ihrer Geschichte hatte die Sowjetunion ganz andere Vorstellungen von einem Staat und seiner Verfassung. Frankreich, die USA und Großbritannien konnten eher Gemeinsamkeiten in ihrer Geschichte finden.
1948 einigte man sich in der amerikanischen, britischen und französischen Zone. Die Besatzer erlaubten den Deutschen, eine neue Verfassung zu entwerfen. Dazu wurde eine Versammlung einberufen. In dieser Versammlung einigte man sich auf ein vorläufiges "Grundgesetz". Denn die Gründung eines geteilten Deutschlands war zunächst nicht geplant.
Dieses Grundgesetz hatte zum Ziel, irgendwann Teil einer Verfassung für ganz Deutschland zu werden - für Ost und West.
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. Der Parlamentarische Rat war so eine Art westdeutsche Ersatzregierung, weil es noch keine gewählte Regierung gab. In ihm saßen 65 Abgeordnete verschiedener Parteien, darunter nur vier Frauen.
Das Grundgesetz wird verkündet
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Die Abgeordneten waren von den damals elf Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden. Sie stimmten darüber ab, ob zukünftig das Grundgesetz als Verfassung gelten sollte. Es gab 53 Ja-Stimmen, zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Im Gegensatz zum Parlamentarischen Rat gab es in der sowjetischen Besatzungszone den Deutschen Volksrat. Der Volksrat hatte schon im März 1949 einen eigenen Verfassungsentwurf gebilligt. Er begründete die Deutsche Demokratische Republik (kurz DDR) mit ihrer SED-Diktatur.
Es dauerte mehr als 40 Jahre, bis sich der ostdeutsche und der westdeutsche Teil Deutschlands wieder vereinigten. Damit gilt das Grundgesetz jetzt für das gesamte deutsche Volk.
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