Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen genießen Vorteile wie zum Beispiel reduzierte Parkgebühren oder das Fahren auf Busspuren. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz vor. Mit diesen Anreizen will der Bund die Elektromobilität in Deutschland fördern.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge für Fahrerinnen und Fahrer attraktiver machen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG - ermöglicht für Elektrofahrzeuge
Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Sie erhalten ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E". Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite.
Schließlich kann Elektromobilität auch dazu beitragen, weniger belastenden Verkehr zu erreichen: Werden Pedelecs und E-Bikes nicht nur als Ersatz für ein konventionelles Fahrrad genutzt, kann sich das Pkw-Verkehrsaufkommen verringern. In zahlreichen Forschungsprojekten werden bereits Kombinationen von Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr demonstriert. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, an Bahnhöfen Pedelecs oder elektrisch betriebene Fahrzeuge für "den letzten Kilometer" zu mieten.
Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.