Versicherungen - genau betrachtet

Verbraucherschutz Versicherungen - genau betrachtet

Versicherte wissen oft nicht genau, wofür ihre Versicherung aufkommt. So kann eine Unfallversicherung die Leistung mindern, wenn schon vor dem Unfall gesundheitliche Probleme vorlagen. Ein paar Grundsätze helfen dem Verbraucher, klarer zu sehen.

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Ordner mit Unterlagen.

Vor dem Abschluss einer Versicherung ist ein Vergleich der Angebote ratsam.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwortlich. Eltern haften aber, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Schäden, die die eigenen Kinder beim Spielen anderen zufügen, kommt nicht unbedingt die private Haftpflichtversicherung auf. Eltern können sich zur Regulierung solcher Schäden über einen "erweiterten Schutz" versichern.

Versicherung muss zu Lebensumständen passen

Bei der Hausratversicherung ist die Versicherungssumme entscheidend. Die sollte dem Wert des Hausrats entsprechen. Im Schadensfall zahlt die Versicherung sonst nur anteilig.

Überprüfen Sie immer wieder einmal, ob sich Ihre Lebensumstände nicht gewandelt haben. Haben Sie inzwischen mehr Hausrat? Haben Sie mittlerweile Kinder? Finanztest bietet im Internet unter www.test.de/versicherungscheck einen Versicherungscheck an.

Wer einen Schaden mit dem Auto verursacht und sich dabei selbst verletzt, kann nicht mit einem Ersatz durch seine eigene Versicherung rechnen. Die kommt nämlich nur für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten auf. Wer sich gleichwohl dagegen schützen will, sollte sich nach einer Fahrerschutzpolice umschauen.

Vorgeschichten können die Leistung mindern

Vor dem Abschluss einer Kranken- und einer Unfallversicherung sollten Sie ausnahmslos alle Vorerkrankungen angeben. Anderenfalls kann Ihnen die Versicherung etwaige Leistungen verweigern. Denn meistens lässt sich eine Vorerkrankung nachweisen.

Welche Leistungen Pflegeversicherungen erbringen, ist durchaus verschieden. Erkundigen Sie sich vorher und vergleichen Sie sie untereinander. Denn für einige Versicherer begründet sich kein Anspruch auf Grundpflege, wenn sie beispielsweise keine Zeit finden, um dem Vater nach dem Krankenhausaufenthalt im Haushalt zu helfen. Hilfe beim Waschen, Einkaufen oder Hausputz kann nämlich auch privat organisiert werden.

Anfänglicher Leistungsausschluss: Die Wartezeit

Viele Versicherungen haben eine mehrmonatige Wartezeit, bevor sie Leistungen im Schadensfall übernehmen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig darüber. Versicherungen leisten übrigens im Schadensfall überhaupt nur, wenn der Schadensfall bei Vertragsabschluss weder schon vorliegt noch absehbar ist.

Wichtig: Tritt ein Schaden ein, gilt es, rasch zu handeln und den Versicherer zu informieren.