Alle Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedstaaten besitzen die Unionsbürgerschaft. Diese ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie: Man ist also nicht nur Deutsche oder Deutscher sondern auch Europäer beziehungsweise Europäerin.
Die Unionsbürgerschaft ist mit konkreten Rechten verknüpft:
Selbstverständlich gelten auf europäischer Ebene alle Bürgerrechte wie sie auch in den nationalen Verfassungen wie dem Grundgesetz niedergelegt sind. Sie sind gesondert in der Charta der Grundrechte festgelegt.