Unionsbürgerschaft

Alle Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedstaaten besitzen die Unionsbürgerschaft. Diese ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie: Man ist also nicht nur Deutsche oder Deutscher sondern auch Europäer beziehungsweise Europäerin.

 Die Unionsbürgerschaft ist mit konkreten Rechten verknüpft:

  • Dem Reise- und Aufenthaltsrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger können überall in der EU leben und arbeiten. Das Aufenthaltsrecht ist nicht auf Erwerbstätige beschränkt.
  • Dem Wahlrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger können im Land ihres Wohnsitzes an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen.
  • Dem Petitionsrecht : Sie können Petitionen beim Europäischen Parlament einreichen
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments.
  • Sie haben das Recht, an einem Europäischen Bürgerbegehren teilzunehmen: eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger aus einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedstaaten können dadurch ein Tätig werden der Europäischen Kommission in einem bestimmten Politikbereich veranlassen.
  • Außerdem können Reisende in Drittländern auch von Botschaften und Konsulaten anderer EU-Staaten betreut werden, wenn Vertretungen des eigenen Landes nicht vorhanden sind.
  • Die Union arbeitet im Rahmen der Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts daran, das Zivil- und Personenstandsrecht weiterzuentwickeln. Hier geht es vor allem um die Vereinfachung des Rechtsverkehrs zwischen den Staaten im Interesse der Menschen.

Selbstverständlich gelten auf europäischer Ebene alle Bürgerrechte wie sie auch in den nationalen Verfassungen wie dem Grundgesetz niedergelegt sind. Sie sind gesondert in der Charta der Grundrechte festgelegt.