Am 30. Juli ist das Strommarktgesetz in Kraft getreten. Damit schafft die Bundesregierung den Rahmen für ein umweltverträgliches, zuverlässiges und bezahlbares Energieversorgungssystem.
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Das Gesetz für die Weiterentwicklung des Strommarktes, auch kurz "Strommarktgesetz" genannt, geht auf den gewollten und inzwischen merklichen Anteil an erneuerbaren Energien als Energiequellen ein. Da die Primärquellen, Wind und Sonne, nicht stetig vorhanden sind, unterliegt das Angebot an erneuerbaren Energien natürlichen Schwankungen. Stromnutzer hingegen sollen auch weiterhin ein stetiges Angebot erhalten können.
Mit mehr Wettbewerb wird die freie Preisbildung gestärkt. Das wiederum sorgt für eine flexiblere Handhabung der Energiebereitstellung über die Region hinaus.
Indem der deutsche Strommarkt zusätzlich noch besser in den europäischen Binnenmarkt eingebettet wird, können veränderte Angebots- und Nachfragemengen europaweit schneller ausgeglichen werden.
Dadurch müssen Kapazitäten und Leitungen nicht in Dimensionen vorgehalten werden, um Angebots- und Nachfragespitzen bedienen zu können. So können die Kapazitäten nicht nur in Atomkraftwerken, sondern auch Braunkohlekraftwerken Schritt für Schritt zurückgefahren werden.
Für alle Fälle soll es aber eine Kapazitätsreserve geben, damit eine konstante Stromversorgung sichergestellt werden kann. Sie bilden gewissermaßen die Hosenträger zum Gürtel. Insofern handelt es sich um zusätzliche, außerhalb des Strommarktes liegende Kapazitäten, die kurzfristig auftretende Engpässe auffangen können. Die Reserve soll technologieneutral sein.
Darüber hinaus können Übertragungsnetzbetreiber selbst Anlagen errichten, um dazu beizutragen, Stromengpässe auszugleichen.