Für ihre anspruchsvollen Aufgaben benötigt die Bundeswehr qualifizierten Nachwuchs. Der Deutsche Bundestag hat nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, um den Dienst in den Streitkräften attraktiver auszugestalten. Unter anderem soll ein modernes Arbeitszeitrecht eingeführt werden.
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Das Bundeskabinett hatte den Entwurf eines "Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr" vorgelegt. Durch zahlreiche Einzelmaßnahmen sollen hierdurch militärische und zivile Fachkräfte gewonnen und nachhaltig an die Bundeswehr gebunden werden.
"Gutes Personal ist ebenso wichtig wie gute Ausrüstung", erklärte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung ihres Konzepts in Berlin.
Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben qualifizierte, motivierte und belastbare Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte. Zu Zeiten der Wehrpflicht habe die Bundeswehr keine Nachwuchssorgen gehabt, erklärte von der Leyen. Jetzt aber stehe sie im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern, insbesondere dem Mittelstand. Deshalb sei es besonders wichtig, den Dienst bei der Bundeswehr attraktiver zu gestalten.
Die Bundeswehr braucht für ihre Aufgaben 185.000 Soldatinnen und Soldaten. Dazu kommen rund 55.000 Zivilisten. Um diese Zahl zu halten sind allein im soldatischen Bereich jährlich etwa 20.000 Neueinstellungen nötig.
Das gesetzliche Maßnahmenpaket umfasst unter anderem eine deutliche Erhöhung von Zulagen für besonders fordernde Aufgaben. Dazu kommen bessere Beförderungsmöglichkeiten und höherer Wehrsold. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Altersvorsorge für Zeitsoldatinnen und -soldaten vorgesehen.
Die Ansprüche an attraktive Arbeitsbedingungen gehen über Besoldung und Versorgung hinaus. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Vereinbarkeit des Dienstes mit familiären Verpflichtungen ein.
Mit dem Artikelgesetz wird ein modernes Arbeitszeitrecht in der Bundeswehr umgesetzt. So soll die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch für Soldatinnen und Soldaten gelten. Mit diesem Schritt wird erstmalig eine flexible gesetzliche Arbeitszeitregelung geschaffen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Wochenstunden im Grundbetrieb. Darüber hinaus sollen Soldatinnen und Soldaten künftig bessere Möglichkeiten erhalten, Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen.
Ein ausgeglichener Haushalt steht für die Bundesregierung im Vordergrund. Die notwendigen Gelder für die Maßnahmen dieses Gesetzes werden daher im Rahmen der betroffenen Finanzpläne gegenfinanziert. Mehrausgaben werden dadurch nicht entstehen.
Die Gesetzesinitiative bildet den Rahmen für die bereits im Juni letzten Jahres gestartete Agenda "Bundeswehr in Führung: Aktiv. Attraktiv. Anders". Hier wurde der Anspruch formuliert, einer der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands zu werden.