Unternehmen, die bei der Produktion viel Energie verbrauchen, können seit August 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge auf Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro stellen. Allerdings nur, wenn sie ihre Energieeffizienz erhöhen und Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme verbindlich einführen und betreiben.
Der Spitzenausgleich wurde 2002 im Rahmen der ökologischen Steuerreform zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eingeführt. Die Nachfolgeregelung gilt seit 1. Januar 2013 für die nächsten zehn Jahre (2013 bis 2022). Mit der verpflichtenden Einführung von Energiemanagementsystemen geht die Bundesregierung über die bisherigen Anforderungen weit hinaus.