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2014 nimmt der Bund planmäßig rund 6,5 Milliarden Euro neue Kredite auf - so wenig wie seit 40 Jahren nicht mehr. Strukturell weist der Haushalt 2014 sogar einen Überschuss aus. Mit dem Haushaltsentwurf für 2015 legt die Bundesregierung zum ersten Mal seit 1969 einen Haushaltsentwurf vor, der ohne Neuverschuldung auskommt. Die „schwarze Null“ 2015 markiert zugleich den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2018. Deutschland erfüllt klar die finanzpolitischen Vorgaben der EU. Bis Ende 2017 sollen die Staatsschulden Deutschlands unter 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 Prozent sinken.
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ist eine Daueraufgabe. Die Bundesregierung hat die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab 1. Januar 2015 deutlich verschärft. Es bleibt bei eingeschränkten Möglichkeiten, sich „steuerehrlich“ zu machen.
Die Bundesregierung will Steuerehrlichkeit auch für Auslandskonten. Sie tritt für eine weltweite Durchsetzung des neuen einheitlichen Standards für den automatischen Informationsaustausch ein. Mit Erfolg: Der automatische Austausch von Steuerdaten kommt.
Der ECOFIN-Rat hat Anfang Oktober 2014 beschlossen, die EU-Amtshilfe-Richtlinie um den neuen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten zu erweitern. Darüber hinaus haben 51 Staaten aus vier Kontinenten Ende Oktober 2014 auf der Berlin Tax Conference vereinbart, Daten zu Finanzkonten von nicht im Inland lebenden Ausländern an deren Heimatländer zu übermitteln. Die Regelung gilt ab 2017.
Die Bundesregierung entlastet in der laufenden Legislaturperiode Länder und Gemeinden um sechs Milliarden Euro. Mit dem eingesparten Geld sollen sie Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser finanzieren können.
Zudem zahlt der Bund den Kommunen im Vorgriff auf das künftige Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen 2015 bis 2017 jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr. Die Bundesregierung will das sogenannte Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden und die Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro entlasten.
Die Bundesregierung stellt ab 2016 zehn Milliarden Euro zusätzlich bereit, um Investitionen in Infrastruktur und Energieeffizienz zu erhöhen. Auch private Investitionen erhalten zusätzliche Anreize: durch die Ausweitung der KfW-Förderung von Wagniskapital für junge Unternehmen.