Lohnt sich die Installation einer Solaranlage für den Privatmann?
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Informationen zu technischer Umsetzung, rechtlichen Aspekten und Fördermitteln finden sich auf den unten genannten Fachinformationsseiten.
Da Solaranlagen auf dem Dach oder an Fassaden das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden verändern, kann es zu Problemen mit der zuständigen Behörde kommen. Daher empfiehlt es sich, vor der Installation einer Solaranlage mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Das gilt besonders, wenn Sie die Anlage an oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installieren wollen. In diesem Fall sollte frühzeitig das Gespräch mit der Denkmalschutzbehörde gesucht werden.
Mehr Informationen:
Solartechnikberater
Informationen zu Solarwärme
Solarstromanlagen arbeiten nahezu wartungsfrei. Die Betriebs- und Wartungskosten für Photovoltaik-Anlagen sind deshalb sehr gering. Wie andere technische Anlagen sollten auch Solaranlagen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Bei Solarwärmeanlagen lässt sich die Wartung kostengünstig mit der jährlichen Wartung des Heizkessels verbinden. Idealerweise sollte der Ertrag der Anlage über einen Wärmemengenzähler permanent gemessen werden. Wird der Stromzähler regelmäßig abgelesen, können Störungen, so selten diese in der Praxis auch auftreten, frühzeitig erkannt werden. Staub und Schmutz auf den Solarmodulen werden meist durch Schnee und Regen entfernt. Besonders grobe Verschmutzungen können eine Anlage zum Teil beschatten und sollten möglichst schnell entfernt werden.
Informationen zum Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei Solarstrom gibt es die Einspeisevergütungen nach dem EEG. Außerdem bestehen Fördermöglichkeiten vor allem aus zinsgünstigen Krediten für Solaranlagen (zum Beispiel durch die KfW). Wird der Solarstrom selbst verbraucht, wird auch das gefördert. Die Bundesländer fördern den Ausbau der erneuerbaren Energien ebenfalls (Informationen hierzu unter Solarserver) .
Mehr Informationen:
BAFA
KfW
Solarserver
Energieförderung
Der Hausbesitzer muss den Betrieb der Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt und bei der Bundesnetzagentur melden. Das Finanzamt stuft Privathaushalte mit einer Photovoltaik-Anlage in der Regel als Kleinunternehmer ein. Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt und sollte beim zuständigen Gewerbeamt erfragt werden. Die Anmeldung ist bei der Bundesnetzagentur online im "PV-Meldeportal" möglich. Die Bundesnetzagentur versendet an die Anlagenbetreiber nach Übernahme der Daten eine Registrierungsbestätigung. Darin sind die gemeldeten Angaben und die Registrierungsnummer enthalten. Solange eine Photovoltaik Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet worden ist, ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu vergüten.
Nein, selbst produzierter Strom kann auch selbst verbraucht werden. Sie können auch zwischen Selbstverbrauch und Einspeisung wechseln.
Nach dem EEG wird der erstmalig gewährte Vergütungssatz für insgesamt 20 Jahre garantiert. Es gibt die Möglichkeit, nach Ablauf dieser Zeitspanne mit dem Energieversorgungsunternehmen eine weitere Abnahme des produzierten Stroms zu vereinbaren. Sie können aber auch den eigenen Strom selbst nutzen. Dazu sind weitere Komponenten wie zum Beispiel eine Batterie zum Puffern des Stroms nötig. Die Bundesregierung unterstützt die Erforschung neuer Speichertechnologien. Die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom dezentral zu speichern, wird sich in den kommenden Jahren weiter entwickeln.
Solarzellen haben eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Wesentliche Eigenschaft der Solartechnik ist, dass die Stromerzeugung ohne bewegliche Teile und somit ohne mechanischen Verschleiß erfolgt. Es kann generell von einer Lebensdauer von 30 bis 35 Jahren ausgegangen werden.