So setzt sich der Strompreis zusammen

Im Wesentlichen besteht der Strompreis aus drei Kostenblöcken:

  • Kosten für Stromerzeugung, Transport und Vertrieb,
  • Kosten für die Nutzung der Netze sowie
  • Steuern und Abgaben.

Für Haushaltskunden in Deutschland setzte sich der Strompreis nach dem Monitoringbericht 2014 von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) zum Stichtag 1. April 2014 durchschnittlich zusammen aus: 26,6 Prozent Wettbewerbsanteil (Erzeugung und Vertrieb), 22,2 Prozent Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) sowie 51,2 Prozent staatlich veranlasste Preisbestandteile. Im Durchschnitt zahlten die Haushalte in Deutschland 2014 29,53 ct pro Kilowattstunde. Dabei lagen die Tarife, die Stromlieferanten anbieten (sog. Sondertarife), im Durchschnitt fast zwei Cent über den Grundversorgungstarifen.

Strompreiszusammensetzung

Zusammensetzung des Strompreises

Foto: Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2014, S. 167

Stromerzeugung, Transport und Vertrieb

In puncto Erzeugung, Transport und Vertrieb ist der Strompreis vom Markt abhängig, also zum Beispiel von der Beschaffung von Rohstoffen und von den Produktionskosten. Dieser Bestandteil machte 2014 ein gutes Viertel des Haushaltsstrompreises aus.

Strom wird gehandelt. Neben direkten Verträgen spielen Käufe und Verkäufe auf Strombörsen etwa in Leipzig, Paris oder Wien eine wichtige Rolle. Im Großhandel sind die Preise vor allem seit 2010 rückläufig. Das ist auf das Angebot an Strom aus Anlagen mit erneuerbaren Energien zurückzuführen.

Netznutzung

Kein Strom ohne Leitung. In Deutschland hat das Stromnetz eine Gesamtlänge von rund 1,9 Millionen Kilometern. Da Stromnetze natürliche Monopole sind, ist Verbraucherschutz in diesem Marktsegment besonders wichtig. Deshalb regelt die Bundesnetzagentur den Netzzugang und die Netzentgelte. Das sind die "Gebühren", die die Netzbetreiber den Stromanbietern für die Durchleitung von Strom in Rechnung stellen.

Diese Entgelte werden von den Stromversorgern auf den Strompreis für den Letztverbraucher umgelegt. Für Haushaltskunden betrug das Netzentgelt 2014 5,87 ct/kWh. Es finanziert neben dem Betrieb auch die Investitionen, die für die Instandhaltung und den Aufbau der Netze erforderlich sind. Es finanziert somit die Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung.

Versorgungssicherheit:
Versorgungsengpässe kann sich ein so hoch entwickelter Industriestandort wie Deutschland nicht leisten. Dabei geht es nicht nur um die Beleuchtung und den Kühlschrank zu Hause. Strom benötigen zum Beispiel das Verkehrssystem, die medizinische Versorgung, der Betrieb der Banken und Tankstellen.
In der Vergangenheit hat es kaum größere Stromausfälle gegeben. Die Stromversorgung Deutschlands ist im internationalen Vergleich sehr zuverlässig. Um die Versorgung zu sichern, braucht es nicht nur ausreichend Produktionskapazitäten, sondern auch ein stark vernetztes und zuverlässiges Stromnetz.
2013 lag die Unterbrechung des Stroms insgesamt bei durchschnittlich 15 Minuten pro Haushalt. Der Wert ist gegenüber 2012 leicht gesunken. Er liegt deutlich unter den 17 Minuten, die als Mittelwert für die Jahre 2006 bis 2011 zu verzeichnen waren. Einen maßgeblichen Einfluss der Energiewende auf die Versorgungssicherheit schließt die Bundesnetzagentur aus. 

Abgaben und Steuern

Stromnetzbetreiber brauchen Wegerechte, um Leitungen legen und betreiben zu können. Hierfür zahlen sie an die jeweiligen Kommunen eine Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird auf den Strompreis umgelegt und machte 2014 5,4 Prozent aus.

Grundsätzlich wird auf den Nettostrompreis wie bei anderen Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Seit 1999 gibt es außerdem die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt. Sie machte 2013 knapp 7,4 Prozent des Strompreises aus, 2014 sank sie auf 6,9 Prozent (2,05 ct/kWh). Die Stromsteuer fließt unter anderem in die Beitragssatzsenkungen der Rentenversicherung.

Förderung von Energieeffizienz

Die beste Energie ist die, die man nicht verbraucht. Deswegen ist es wichtig, den Kraftwerkspark mehr und mehr auf energiesparende Anlagen umzustellen.

Besonders energieeffizient produzieren Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie liefern Strom und Wärme. Bis 2020 soll der Anteil der hocheffizienten KWK-Anlagen an der Stromproduktion von derzeit circa 16 auf 25 Prozent steigen. Um diesen Ausbau zu unterstützen, gibt es die KWK-Umlage. Im Jahr 2014 betrug diese Umlage für Haushaltskunden 0,18 ct/kWh - 0,6 Prozent des Strompreises.

Förderung der Erneuerbaren Energien

Bis 2050 wird die Energieversorgung überwiegend auf Wind, Sonne und andere Erneuerbare Energien umgestellt sein. Zentrales Instrument für den Ausbau im Stromsektor ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit Erfolg: Allein in den vergangenen zehn Jahren hat sich der "Öko"-Anteil am Stromverbrauch verdreifacht.

Im EEG ist geregelt, dass der Ausbau der Erneuerbaren im Stromsektor vor allem über eine Verbraucher-Abgabe zu finanzieren ist. Die sogenannte EEG-Umlage lag 2014 bei 6,24 ct/kWh und machte 21,1 Prozent des Strompreises aus. Zum 1. Januar 2015 ist sie - erstmals seit Einführung des EEG - gesunken (6,17 ct). Die Kostendynamik, die sich bei der Ökostromförderung in den letzten Jahren zeigte, wurde damit durchbrochen. Ursache dieses Trendwechsels ist auch das neue EEG 2014, das die Ausnahmeregeln für die Zahlung der Umlage begrenzt.

Bei der Bestimmung der Höhe der EEG-Umlage kommt den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern eine zentrale Rolle zu. Jeweils zum 15. Oktober eines Jahres legen sie die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Grundlage dafür sind wissenschaftlich gestützte Prognosen zu den zu erwartenden Ausgaben (im Wesentlichen die an die Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen) und zu den voraussichtlichen Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse.

Ausgleich schaffen

Energie muss auch für die Wirtschaft bezahlbar bleiben. Nur so kann Deutschland als Industrie- und Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben. Deshalb ist es wichtig, diejenigen Unternehmen von den Kosten der Energiewende zu entlasten, die Großverbraucher sind und im internationalen Wettbewerb stehen. Ein Ansatzpunkt ist zum Beispiel das Netzentgelt. Stromintensive Unternehmen können nach derzeitigem Recht noch davon befreit werden. Seit 2014 gilt eine Stufenregelung: Wer mehr als acht Gigawattstunden Strom bei mindestens 8.000 Nutzungsstunden verbraucht, muss 10 Prozent der Gebühren zahlen, bei 7.500 Stunden 15 Prozent und bei 7.000 Stunden 20 Prozent. Die durch die Befreiung bzw. Entlastung entstehenden Erlöseinbußen der Verteilnetzbetreiber werden durch die so genannte Paragraph-19-Umlage umgelegt. 2014 betrug die Umlage für Haushalte 0,09 ct/kWh, 0,3 Prozent des Strompreises.

Arbeitsplätze und Investitionen sichern

Den erneuerbaren Energien kommt auch die neu eingeführte Offshore-Haftungsumlage zugute. Die Offshore-Umlage betrug für Haushalte 2014 0,25 ct/kWh. Das entspricht einem Anteil am Strompreis von weniger als einem Prozent.

Offshore-Windparks sollen im Strommix der Zukunft eine große Rolle spielen, da sie sehr leistungsfähig sind. Sie an das Übertragungsnetz an Land anzuschließen, stellt jedoch eine hohe technische und finanzielle Herausforderung dar. Bisher sahen sich die Netzbetreiber beim Offshore-Netzausbau öfter mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert, da Anlagen erst mit Verzögerung ans Netz gingen. Damit die Investitionen in die hochleistungsfähige Offshore-Windenergie nicht erlahmen, gibt es seit Januar 2013 die Offshore-Haftungsumlage.

Netzsicherheit gewährleisten

Seit dem 1. Januar 2014 wird außerdem eine Umlage für abschaltbare Lasten erhoben. Sie dient dazu, die Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit abschaltbaren Lasten entstehen. 2014 betrug dieser Zuschlag 0,01 ct/kWh. Der Anteil am Strompreis ist damit minimal.

Unternehmen, die nahezu rund um die Uhr in erheblichen Mengen Strom verbrauchen, sind oft ohne wirtschaftliche Auswirkungen in der Lage, kurzfristig ihre Verbrauchsleistung zu reduzieren oder nahezu komplett einzustellen. Diese Möglichkeit, den Strombezug zu verringern (d. h. Lasten abzuschalten), kann den Übertragungsnetzbetreibern helfen, die Stromnetze in bestimmten Situationen zu stabilisieren. Unternehmen, die dieses Instrument der Netz- und Systemsicherung anbieten, erhalten dafür eine Vergütung. Geregelt ist das in der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV).