SEPA: Vereine müssen Lastschriften umstellen

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Foto: Marco Laux

Viele der 600.000 eingetragenen Vereine ziehen ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein. Damit auch nach dem 1. Februar 2014 Geld fließen kann, müssen Vereine auf das neue SEPA- Lastschriftverfahren umstellen.

Zunehmend vergibt die Deutsche Bundesbank Gläubiger-Identifikationsnummern. Das lässt hoffen: Die Antragsteller beschäftigen sich mit der Umstellung. Ob sie die neue SEPA-Lastschrift aber bereits nutzen, ist daraus nicht zu entnehmen. Im vorigen Quartal jedenfalls wurde das SEPA-Verfahren kaum angewendet.

Vereine müssen aktiv werden

Banken und Sparkassen stellen vielfältige Informationsmaterialen bereit. Beispielsweise gibt es Checklisten und Mustertexte zur SEPA-Migration sowie weiterführende Informationen.

Vereine, die Lastschriften einreichen, sollen von ihrer Bank gezielt angesprochen und entsprechend unterstützt werden. Das erwartet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Auch die Deutschen Bundesbank hilft mit ihrer Veranstaltungsreihe "SEPA für Vereine" bei der Umstellung.

Doch Vereine sollten selbst aktiv werden und sich an ihre Bank wenden.

Voraussetzungen für Teilnahme am Lastschriftverfahren

Das neue SEPA-Basislastschriftverfahren enthält zahlreiche bekannte Elemente des bisherigen Lastschriftverfahrens. Es ist aber an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Zulassung: Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss der Verein zugelassen werden. Dazu braucht er eine entsprechende Vereinbarung mit seiner Bank.

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Vereine benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Sie kann im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst schnell abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Verein als Zahlungsempfänger und Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

  • SEPA-Lastschriftmandat: Das Lastschriftmandat besagt: Der Zahler hat zugestimmt, dass das Geld für den Verein eingezogen wird. Und er hat sein Bank beauftragt, den Auftrag auszuführen. Verbindliche Mandatstexte stellen die Banken zur Verfügung.

  • Mandatsreferenz: Sie ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Es bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat. Der Verein benötigt eine Verwaltung seiner SEPA-Lastschriftmandate.
    Die Mandatsreferenznummer muss für jedes Mandat eindeutig sein: zum Beispiel Mitgliedsnummer um weitere Ziffernfelder ergänzt. Beim Einsatz von Buchführungsprogrammen kann es ansonsten bei der SEPA-Mandatsverwaltung zu Problemen kommen.

SEPA-Lastschriftverfahren

Schließen Vereine neu Verträge oder nehmen neue Mitglieder auf, müssen sie ab dem 1. Februar 2014 die SEPA-Mandate verwenden.

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings müssen Vereine ihre Mitglieder schriftlich vor dem ersten Einzug über die Umstellung auf den SEPA-Lastschrifteinzug informieren. Die Deutsche Bundesbank bietet dazu ein Musterschreiben an.

Neue Kontokennung IBAN

Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt zudem die IBAN die bisherige nationale Kontokennung.

Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus:

  • der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland),
  • einer zweistelligen Prüfziffer,
  • der bisherigen Kontonummer und
  • der Bankleitzahl.

Hat ein Verein mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.

Die zusätzliche Angabe der BIC (Business Identifier Code) entfällt bei Inlandzahlungen ab dem 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab dem 1. Februar 2016.

SEPA- schneller, kostengünstiger und sicher
Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrs- und SEPA-Produkten. Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen oder Verein - ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Die Vorteile: Jeder kann unabhängig vom Sitz oder Wohnort seinen gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient, sicher und einheitlich steuern. Die Kontowahl ist europaweit frei.