Nur noch zwei Monate: Auch Vereine müssen sich jetzt auf SEPA vorbereiten. Denn zum 1. Februar 2014 löst SEPA die nationalen Zahlungsverfahren endgültig ab - ohne Übergangsfrist.
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Schnell, kostengünstig und sicher überweisen
Foto: Marco Laux
Viele der 600.000 eingetragenen Vereine ziehen ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein. Damit auch nach dem 1. Februar 2014 Geld fließen kann, müssen Vereine auf das neue SEPA- Lastschriftverfahren umstellen.
Zunehmend vergibt die Deutsche Bundesbank Gläubiger-Identifikationsnummern. Das lässt hoffen: Die Antragsteller beschäftigen sich mit der Umstellung. Ob sie die neue SEPA-Lastschrift aber bereits nutzen, ist daraus nicht zu entnehmen. Im vorigen Quartal jedenfalls wurde das SEPA-Verfahren kaum angewendet.
Banken und Sparkassen stellen vielfältige Informationsmaterialen bereit. Beispielsweise gibt es Checklisten und Mustertexte zur SEPA-Migration sowie weiterführende Informationen.
Vereine, die Lastschriften einreichen, sollen von ihrer Bank gezielt angesprochen und entsprechend unterstützt werden. Das erwartet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Auch die Deutschen Bundesbank hilft mit ihrer Veranstaltungsreihe "SEPA für Vereine" bei der Umstellung.
Doch Vereine sollten selbst aktiv werden und sich an ihre Bank wenden.
Das neue SEPA-Basislastschriftverfahren enthält zahlreiche bekannte Elemente des bisherigen Lastschriftverfahrens. Es ist aber an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Schließen Vereine neu Verträge oder nehmen neue Mitglieder auf, müssen sie ab dem 1. Februar 2014 die SEPA-Mandate verwenden.
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings müssen Vereine ihre Mitglieder schriftlich vor dem ersten Einzug über die Umstellung auf den SEPA-Lastschrifteinzug informieren. Die Deutsche Bundesbank bietet dazu ein Musterschreiben an.
Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt zudem die IBAN die bisherige nationale Kontokennung.
Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus:
Hat ein Verein mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.
Die zusätzliche Angabe der BIC (Business Identifier Code) entfällt bei Inlandzahlungen ab dem 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab dem 1. Februar 2016.
SEPA- schneller, kostengünstiger und sicher
Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrs- und SEPA-Produkten. Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen oder Verein - ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Die Vorteile: Jeder kann unabhängig vom Sitz oder Wohnort seinen gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient, sicher und einheitlich steuern. Die Kontowahl ist europaweit frei.