Rentenzahlung nach Polen

Ehemalige Beschäftigte im Ghetto Rentenzahlung nach Polen

Deutsche Renten können jetzt direkt an die Holocaust-Überlebenden in Polen ausgezahlt werden. Bisher stand dem ein früheres Abkommen zwischen den beiden Staaten aus dem Jahr 1975 entgegen.

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Hochbetagte Holocaust-Überlebende in Polen erhalten mit Rentenzahlungen aus Deutschland einen sozialversicherungsrechtlichen Ausgleich. Die Arbeitsleistungen, welche die Menschen in einem NS-Ghetto erbringen mussten, werden für die Rentenzahlung berücksichtigt.

Deutschland und Polen haben dazu am 5. Dezember 2014 ein Abkommen geschlossen. Es ermöglicht, deutsche Renten in Polen auszuzahlen. Ein Gesetz sorgt dafür, dass die Renten überwiesen werden können. Es tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft.

Rentenanspruch in Deutschland besteht ab 1997

Die Bundesregierung hatte schon im April 2014 eine Gesetzesänderung beschlossen: Allen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet und Rentenanträge gestellt haben, steht eine Rente ab Juli 1997 zu. Diese Regelung gilt sowohl für bereits bewilligte als auch für neue Rentenanträge.

Der Bundestag hatte der Gesetzesänderung ohne Gegenstimmen zugestimmt. Abschließend war sie auch vom Bundesrat beschlossen worden.

Bisher war es nicht möglich, deutsche Rentenleistungen in Polen auszuzahlen. Im Jahr 1975 hatten die Bundesrepublik Deutschland und die damaligen Volksrepublik Polen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welches einer Rentenauszahlung entgegenstand. Nach dem späteren deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1991 sind Zahlungen aber ausdrücklich wieder zugelassen. Mit dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 haben die deutsche und die polnische Regierung in Warschau den Weg für Rentenzahlungen nach Polen freigemacht.