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Der Rentenbeitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 18,9 Prozent. Wegen der guten Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 auf 18,7 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden im nächsten Jahr jeweils um rund eine Milliarde Euro entlastet.
Leistungsverbesserungen gibt es durch das Rentenpaket. Es schafft mehr Gerechtigkeit und enthält vier Verbesserungen:
1. Erziehungszeiten werden besser anerkannt
Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch.
2. Rente für langjährig Versicherte
Versicherte, die 45 Jahre lang gearbeitet, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, zählen mit. Die abschlagsfreie Rente ab 63 gilt für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente ab dem 1. Juli 2014 oder später beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate (bis zum Geburtsjahrgang 1964). Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann also nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
3. Erwerbsminderung
Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden künftig in der Rentenberechnung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Auch wird bei der Rentenberechnung geprüft, ob die letzten vier Jahre vor dem Eintritt in die Erwerbsminderung die Rentenhöhe negativ beeinflusst haben. Das ist häufig der Fall, da die meisten Menschen in dieser Zeit schon krank waren. Mindern diese letzten vier Jahre die Rentenansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus.
Alle Änderungen sind zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Verbesserungen beim Reha-Budget gelten rückwirkend seit 1. Januar 2014.
Bei der Flexi-Rente geht es darum, wie ein flexibles und attraktives Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreicht werden kann. Es geht auch um Lösungen für ein mögliches Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Regierungs-Fraktionen haben die Bundesregierung im Mai 2014 aufgefordert, bis Herbst 2014 Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu erarbeiten. Es soll ein rechtlicher Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen werden. Dazu ist eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt worden.
2020 soll in einem letzten Schritt die Angleichung der Rentenwerte erfolgen. Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 vorgenommen, den Fahrplan zur Renteneinheit in einem Gesetz festzuschreiben. Mitte 2016 wird geprüft, wie weit die Angleichung der Altersbezüge in den neuen und den alten Bundesländern vorangekommen ist. Inzwischen beträgt der Rentenwert im Osten 92,2 Prozent des Westwertes.
Wer während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet hat, steht für diese Zeit eine Rentennachzahlung ab 1997 zu. Die Regelung gilt ausnahmslos. Rund 40.000 Betroffene, die damals in einem NS-Ghetto unter unmenschlichen Bedingungen gearbeitet haben, können ihre bisherige Rentenzahlung neu berechnen lassen.
Der Fonds für ehemalige Heimkinder aus der DDR wird von 40 Millionen Euro auf insgesamt 364 Millionen Euro aufgestockt. Darauf haben sich Bund und ostdeutsche Länder verständigt, die die Mittel je zur Hälfte aufbringen. Bis Ende September 2014 konnten Betroffene ihre Ansprüche anmelden. Mit den Mitteln sollen Folgeschäden aus der Heimunterbringung gelindert werden.