Regelsätze steigen ab 2015

Hartz IV Regelsätze steigen ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat zu erhöhen - ein Plus von gut zwei Prozent. Auch die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche wird angehoben.

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Ein Mann betritt am 07.09.2004 die Arbeitsagentur in Gelsenkirchen.

Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar 2015 erhöht.

Foto: picture-alliance / dpa

Zum Jahresbeginn 2015 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Verordnung im September auf den Weg gebracht.

Die neuen Leistungssätze für Hartz IV

Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2015 monatlich 399 Euro Grundsicherung, 2014 sind es 391 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung um 35 Euro monatlich gestiegen. Auch die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig.

Regelbedarfsstufen im Jahr 2015

Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:

Alleinstehend/ Alleinerziehend399 Euro ( + 8 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare/ Bedarfsgemeinschaften360 Euro ( + 7 Euro)Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer320 Euro ( + 7 Euro)Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren302 Euro ( + 6 Euro)Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren267 Euro ( + 6 Euro)Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre234 Euro ( + 5 Euro)Regelbedarfsstufe 6

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt.

Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Das Statistische Bundesamt ermittelt die Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Auch die Entwicklung der Nettolöhne und –gehälter wird vom Statistischen Bundesamt berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. September 2014 den Fortschreibungsmechanismus bestätigt.