Mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus, Qualität als Maßstab für die Krankenhausplanung und -finanzierung: Dies sind die wesentlichen Elemente des Krankenhausstrukturgesetzes. Nachdem es Anfang November vom Bundestag beschlossen wurde, hat das Gesetz nun den Bundesrat passiert.
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Gute Qualität wird sich für Krankenhäuser künftig rechnen: Sie erhalten Zuschläge. Stimmt die Qualität nicht, gibt es Abschläge. Wer davon betroffen ist, muss über einen längeren Zeitraum seine medizinische Qualität steigern. Andernfalls droht das Aus bei der Kostenerstattung. Denn eine unzureichende Qualität wird dauerhaft nicht toleriert. Auch die Planung, wo es Krankenhäuser mit bestimmten Fachabteilungen gibt, soll sich künftig mehr an der Qualität orientieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss, wichtigstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wird hierzu Qualitätsvorgaben entwickeln. Dabei wird es von dem neu gegründeten Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen unterstützt.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher. Denn Patientinnen und Patienten wollen Informationen über die Qualität der Krankenhausversorgung, die verständlich und nachvollziehbar sind.
Bei der abschließenden Lesung des Gesetzes im Bundestag am 5. November fasste Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zusammen: "Gewinner bei dem Gesetz sind die Patientinnen und Patienten." Nun hat es am 27. November auch den Bundesrat passiert.
Je nach Region und Fachrichtung gibt es an einigen Stellen zu viele Krankenhausbetten, an anderen zu wenig. Um die Versorgung den regionalen Gegebenheiten anzupassen, wird daher ein Strukturfonds eingerichtet. Der Fonds stellt Mittel zur Verfügung, um beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umwandeln zu können.
Einmalig werden 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds eingebracht. Die Länder können die Mittel zweckgebunden abrufen. Für jeden Euro aus dem Fonds müssen die Länder oder Krankenhausträger einen eigenen Euro einsetzen. Das heißt: Insgesamt stehen eine Milliarde Euro für Umstrukturierungen bereit.
Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums regelt die Voraussetzungen, die ein Vorhaben erfüllen muss, um Mittel aus dem Strukturfonds zu erhalten. Ihr hat der Bundesrat am 27. November zugestimmt.
Für eine gute Krankenhausbehandlung braucht man genügend Pflegerinnen und Pfleger. Von 2016 bis 2018 werden nun Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Nach Ende des Förderprogramms stehen jährlich bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung. Die Krankenhäuser müssen einen Anteil von 10 Prozent der Personalkosten aufbringen. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden.
Aus dem früheren Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser wird jetzt ein zweckgebundener Pflegezuschlag. Das sind noch mal jährlich 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser, um mehr Pflegekräfte beschäftigen zu können. Mit diesen finanziellen Mitteln würden auch steigende Löhne bei der Pflege bezahlt, so Gröhe vor dem Bundestag. Denn Pflegekräfte müssten anständig bezahlt werden.
Beschlossen wurde auch ein neues Hygieneförderprogramm. Für 280 Millionen Euro in den kommenden Jahren können die Krankenhäuser zusätzliches Hygienepersonal einstellen und fortbilden. Patientinnen und Patienten werden so besser vor Krankenhausinfektionen geschützt.
Das Vergütungssystem für die Pflege in Krankenhäusern kommt auf den Prüfstand. Beim Bundesgesundheitsministerium wird eine Experten-Kommission angesiedelt. Sie wird klären: Bildet die Vergütung den erhöhte Pflegebedarf von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und den allgemeine Pflegebedarf sachgerecht ab?
Spätestens Ende 2017 sollen Ergebnisse vorliegen. Danach wird die Kommission Vorschläge unterbreiten, wie die Pflege in Krankenhäusern angemessen honoriert werden kann.
Bei Notfällen soll die Arbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern besser verzahnt und fairer vergütet werden, so Gröhe.
Wer aus dem Krankenhaus entlassen wird, ist nicht immer fit genug, sich selbst gut versorgen zu können. Daher wird es künftig deutlich leichter werden, eine häusliche Krankenpflege und eine Unterstützung für den Haushalt in Anspruch zu nehmen.
Sowohl der Bund als auch die Länder sind für die Krankenhäuser zuständig. Die Krankenhausreform wurde daher in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet. Seit Mai 2014 hatte sich die Arbeitsgruppe regelmäßig getroffen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er erarbeitet Richtlinien, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiedergeben. Damit legt der G-BA für mehr als 70 Millionen Versicherte fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Außerdem beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.