Prostituierte besser vor Ausbeutung geschützt

Neues Gesetz regelt Rechte Prostituierte besser vor Ausbeutung geschützt

Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das Rechte und Pflichten von Prostituierten, Bordellbetreibern und Freiern regelt. Zudem erhalten Prostituierte besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.

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Erstmals regelt ein Gesetz umfassend die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen legaler Prostitution. Die Regelungen betreffen sowohl Prostituierte als auch Betreiber von Bordellen. Insbesondere sollen Prostituierte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden.

"Es gibt eine Vielzahl von Frauen, die sich das Gewerbe nicht ausgesucht haben, die in finanziellen Abhängigkeiten sind oder gezwungen werden. Wir müssen die schützen, die massenhaft ausgebeutet werden", hatte Bundesfamilienministerin Manuele Schwesig in ihrer Rede vor dem Bundestag im März betont. Da es einen großen Graubereich in dem Gewerbe gebe, müsse es klare Regeln geben. Und die dienten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen, so die Ministerin.

Anforderungen an Bordellbetreiber

Es geht auch darum, gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden zurückzudrängen. Kernelement des Gesetzes ist daher die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Die Erteilung der Erlaubnis hängt von der Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und von der Zuverlässigkeit des Betreibers ab. Wer beispielsweise im Bereich Menschenhandel, Erpressung oder Betrug vorbestraft ist, wird keine Erlaubnis erhalten.

Für jedes Bordell muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Der Bordellbesitzer darf den Prostituierten keinerlei Weisungen oder sonstige Vorgaben zu Art und Ausmaß der sexuellen Dienstleistungen geben. Damit sollen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel Flatrate-Modelle – ausgeschlossen werden.

Zum besseren Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten werden künftig Kondome verpflichtend. Darauf muss der Betreiber – durch Aushänge oder ähnliches – hinweisen. Ferner wird ein Verbot von Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder ausbeuterischen Praktiken eingeführt.

Die zuständigen Behörden erhalten entsprechende Kontrollrechte.

Regelungen für Prostituierte

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Allerdings müssen Prostituierte ihre Tätigkeit künftig anmelden. Diese Anmeldung ist zwei Jahre gültig und kann auf Wunsch verlängert werden.

Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gesundheitlichen Beratung. Prostituierte sollen so vor ihrer Anmeldung verlässliche Informationen über ihre Rechte und Pflichten erhalten. Diese Beratung ist jährlich zu wiederholen.

Bei Prostituierten unter 21 Jahren ist die Anmeldung nur ein Jahr gültig. Die Wiederholung der gesundheitlichen Beratung ist hier halbjährlich vorgesehen.

Bußgelder bis 50.000 Euro

Sofern gegen gesetzliche Pflichten verstoßen wird, können Bußgelder gegen Prostituierte, Bordellbetreiber und auch Freier verhängt werden. Auch die Erlaubnis zum Betreiben einer gewerblichen Prostitutionsstätte kann entzogen werden. Die Bußgelder reichen von 1.000 Euro bis 50.000 Euro.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten, damit Länder und Kommunen Zeit zur Einrichtung der neuen Verfahren haben.