Ohne Zusatzkosten EU-weit telefonieren

Roaming-Gebühren abgeschafft Ohne Zusatzkosten EU-weit telefonieren

Endlich ist es soweit: Die Roaming-Gebühren sind abgeschafft. Pünktlich zum Beginn der Urlaubszeit können Verbraucherinnen und Verbraucher ab jetzt im EU-Ausland zum Inlandstarif mit dem Handy telefonieren, surfen oder simsen. Allerdings ist einiges zu beachten, sonst können hohe Zusatzkosten entstehen.

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Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Ab sofort kosten Telefonate, Kurznachrichten oder die Nutzung des Internets im EU-Ausland genauso viel wie zuhause. Mit der Einführung des Roam-Like-At-Home-Prinzips werden Roamingaufschläge innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich abgeschafft.

Unbedingt beachten: Die Fair-Use-Klausel

Verbraucher können ihre deutsche SIM-Karte im Urlaub in Spanien oder auf der Geschäftsreise in Dänemark zu denselben Konditionen nutzen wie in Deutschland. Doch aufgepasst: Diese Regelungen gelten nur eingeschränkt – vom Gesetzgeber wurden zwei Klauseln eingebaut, um einerseits Missbrauch vorzubeugen und andererseits die Wirtschaftlichkeit für die Roaminganbieter zu sichern.

Der Mobilfunkanbieter kann Aufschläge in Rechnung stellen, wenn Nutzer die so genannte Fair-Use-Grenze überschreiten und Missbrauch betreiben. Der liegt beispielsweise dann vor, wenn Verbraucher im Ausland eine günstigere SIM-Karte kaufen, diese aber dauerhaft in Deutschland nutzen. Oder, wenn der Verbraucher sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem Heimatland abgeschlossenen günstigeren Vertrag nutzt.

Verbringt man innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland und telefoniert oder simst in diesem Zeitraum mehr als im heimatlichen Netz, können die Mobilfunkanbieter Gebühren fordern. Zunächst müssen sie aber eine Warnung an den Kunden schicken. Reagiert dieser nicht innerhalb von 14 Tagen, dürfen sie Zusatzkosten erheben. Das können maximal 3,2 Cent pro Minute des Anrufes und ein Cent pro SMS sein.

Roaminganbieter dürfen laut Bundesnetzagentur von ihren Kunden zum Vertragsabschluss Nachweise verlangen, die den gewöhnlichen Aufenthalt oder andere stabile Bindungen zum Heimatnetz in Deutschland belegen. Kann der Anbieter nachweisen, dass Verbraucher sich missbräuchlich verhalten, kann er Aufschläge verlangen. Und zwar solange, bis wieder eine normale Nutzung vorliegt. Die Grenzen einer angemessenen Roamingnutzung muss er in den Verträgen mit den Kunden vereinbaren.

Grafik mit Informationen über entfallene Roaming-Gebühren im EU-Ausland

Ab sofort kosten Telefonate, Kurznachrichten oder die Nutzung des Internets im EU-Ausland genauso viel wie zuhause.

Foto: Bundesregierung

Begrenzung von Datenvolumen möglich

Mobilfunkanbieter haben die Möglichkeit, das Datenlimit für die Internetnutzung im Ausland zu begrenzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus , dass das vor allem bei günstigen Tarifen mit hohem Datenvolumen der Fall sein wird.

Mit dieser Regelung wird den hohen Roaming-Großhandelspreisen Rechnung getragen. Die Anbieter bezahlen derzeit 7,70 Euro pro Gigabyte. Allerdings werden die Großhandelspreise in den kommenden Jahren stetig sinken. Im kommenden Jahr zahlen Anbieter sechs Euro und 2019 sind es 4,50 Euro. Ab 2022 sind nur noch 2,50 Euro fällig. Dementsprechend sinken die Zusatzkosten für Verbraucher, die über das vereinbarte Datenlimit kommen.

Worauf man noch achten sollten

Die Roaming-Gebühren entfallen in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein sowie in Großbritannien - solange es noch zur EU gehört. Anbieter beispielsweise in der Schweiz sowie außerhalb Europas können nach wie vor Roaming-Gebühren erheben.

Achtung: Die Gebührenfreiheit gilt nicht, wenn man von Deutschland aus im EU-Ausland anruft. Diese Anrufe kosten so viel wie zuvor. Hier gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des aktuellen Tarifs. Es lohnt also der Blick ins Kleingedruckte oder eine Nachfrage beim Anbieter.

Manche Mobilfunkunternehmen bieten Tarife an, die kein Roaming erlauben oder nur ein sehr enges Datenlimit im Ausland einräumen. Auch deshalb empfiehlt sich das Studieren des Kleingedruckten.

Vorsicht bei Kreuzfahrten: Anrufe vom Schiff aus sind von der EU-Roaming-Regelung ausgenommen und bleiben weiterhin teuer. Ebenso eingehende Gespräche - auch diese können teuer werden. Teilweise bieten Kreuzfahrtunternehmen eigene Internetpaket-Angebote an. Danach sollten Verbraucher fragen.