Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab

Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge, die längere Zeit in Deutschland bleiben, gibt es eine Neuregelung. Eine Niederlassungserlaubnis, das unbefristete Aufenthaltsrecht, wird Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen künftig grundsätzlich erst nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis erteilt. Vorausgesetzt, sie erfüllen zudem bestimmte Integrationsleistungen.

Bei herausragender Integration wird es möglich sein, bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Diese Möglichkeit schafft einen besonderen Anreiz zur Integration. Herausragend integriert ist etwa, wer die deutsche Sprache beherrscht und seinen Lebensunterhalt überwiegend selbständig erarbeitet.