Die Bundesregierung legt den Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu auf. Denn manche Folgen des Dopings zeigen sich erst jetzt. Das zweite Gesetz über Hilfe für Dopingopfer der DDR ist am 3. Juli in Kraft getreten.
2 Min. Lesedauer
Mit dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz wird die gesetzliche Grundlage für einen neuen Fonds für DDR-Dopingopfer geschaffen. Die Bundesregierung hatte bereits 2002 mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz einen Fonds aufgelegt. Daraus hatten DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10.500 Euro als einmalige Hilfe erhalten. Das vorhergehende Gesetz war Ende 2007 außer Kraft getreten.
Viele ehemalige DDR-Leistungssportler leiden bis heute an den Spätfolgen des Dopings. Einige ihrer Nachkommen sind infolge des Dopings ebenfalls schwer geschädigt. Das neue Gesetz regelt daher, dass diese DDR-Dopingopfer ebenfalls rund 10.500 Euro als einmalige Hilfe beim Bundesverwaltungsamt beantragen und erhalten können.
Auch ohne rechtliche Verpflichtung ist es für die Bundesregierung eine Frage der Menschlichkeit und ein gesellschaftliches Anliegen, den DDR-Dopingopfern mit einer einmaligen Zahlung zu helfen. Die Neuauflage des Dopingopfer-Hilfefonds ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung und des Mitgefühls für die Opfer. Sie ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten.
Staatliches Doping
In der ehemaligen DDR wurden Hochleistungssportler- und Nachwuchssportler systematisch im staatlichen Auftrag gedopt. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler erlitten dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden. Aus humanitären und sozialen Gründen hatte die Bundesregierung im August 2002 das Dopingopfer-Hilfegesetz verabschiedet und einen Hilfsfonds von zwei Millionen Euro eingerichtet. Nach Ausschöpfen des Fonds trat das Dopingopfer-Hilfegesetz am 31. Dezember 2007 außer Kraft. Nun gibt es einen neuen Fonds für finanzielle Hilfen. Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz sieht vor, den vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds mit 10,5 Millionen Euro auszustatten. Es ist befristet bis Ende 2020.
Das erste Dopingopfer-Hilfegesetz war Ende 2007 außer Kraft getreten. Doch der Fonds aus dem Jahr 2002 hatte nicht alle Opfer erfasst. Zwischenzeitlich sind viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass einige schwere Gesundheitsschäden infolge des Dopings der damals sehr jungen Sportlerinnen und Sportler erst später eingetreten sind.