Mit Praktikum leichter in den Job

Zuwanderung Mit Praktikum leichter in den Job

Asylbewerber und Geduldete können leichter ein Praktikum machen. Denn die Bundesagentur für Arbeit muss dem nicht mehr zustimmen. Die entsprechend geänderte Beschäftigungsordnung gilt seit dem 1. August 2015

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In der Firma Reuther STC GmbH in Fürstenwalde arbeitet der 26-jährige Asylbewerber Hamza Ahmed aus Somalia gemeinsam mit dem Meister für Zuschnitt, Thorsten Muschack, an einem Stahlsegment für einen Windradturm.

Leichter ins Praktikum: Die Voraussetzungen für Asylbewerber werden gelockert

Foto: picture alliance / dpa

Die Bundesregierung will Asylsuchende und Geduldete unterstützen, sich schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Praktika können dabei helfen.

Bisher musste die Bundesagentur für Arbeit bei Asylbewerbern oder Geduldeten einem Praktikum zustimmen. Voraussetzung war, dass für das konkrete Praktikum kein deutscher Praktikant oder EU-Bürger in Frage kommt.

Praktikumsaufnahme erleichtert

Für bestimmte Praktika ist nun keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit mehr nötig.

Die neue Regelung gilt für

  • Pflichtpraktika,
  • Orientierungspraktika
  • ausbildungs-oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten
  • die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung.

Für diese Praktika muss nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt werden - egal ob für inländische oder ausländische Praktikantinnen und Praktikanten.

Das Bundeskabinett hatte die Änderung der Beschäftigungsordnung am 29. Juli beschlossen. Bund und Länder hatten dies am 18. Juni bei den Gesprächen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vereinbart. Die Arbeitsgruppe "Sprachkurse, Bildung und Berufsvorbereitung" hatte sich darauf verständigt, jungen Asylbewerbern und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive den Zugang zu Praktika zu erleichtern.

Berufsausbildung möglich

Schon jetzt muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen, wenn Asylsuchende oder Geduldete eine betriebliche Berufsausbildung beginnen. Anders verhält es sich bei der Arbeitsaufnahme.

Wer drei Monate im Land ist, hat Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit aber muss in der Regel zustimmen, wenn jemand eine Arbeit aufnimmt. Voraussetzung: Für die konkrete Stelle gibt es keinen deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder Ausländer, der hinsichtlich der Arbeitsaufnahme EU-Bürgern gleichgestellt ist.