Menschen mit Zuwanderungshintergrund

Schülerinnen der Oppenheim-Schule

Gemeinsam lernen

Foto: Sebastian Bolesch

20 Prozent der Einwohner sind selbst zugewandert oder zumindest der Vater oder die Mutter stammt aus dem Ausland. Und jedes dritte Kind in Deutschland wird in eine Zuwandererfamilie hineingeboren. Die Bundesregierung hat daher das Amt der "Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration" geschaffen. Die Aufgabe hat Maria Böhmer übernommen. Sie möchte, dass alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die gleichen Chancen haben. "Integration verstehe ich als Weg zur gleichberechtigten Teilhabe auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Sie dient dem guten Zusammenleben aller", sagt sie.

Integrationsverträge verbessern die Eingliederung

Integrationspolitik bleibt in der laufenden Legislaturperiode eine Schlüsselaufgabe. In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung deshalb auf die Einführung von Integrationsverträgen für Neuzuwanderer verständigt. Mit diesen Verträgen werden die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und in den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft.

Darin werde festgelegt, was die Zuwanderer an Unterstützung und Hilfe erwarten können, aber auch, „was wir von den Zuwanderern erwarten“, sagte Böhmer. Werte, zu denen sich Ausländer bekennen müssten, seien unter anderem die Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung der Frau. Der Integrationsvertrag sei ein Ziel für die laufende Legislaturperiode, so Böhmer.

Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns sollen konkrete individuelle Schritte der Integrationsförderung vereinbart werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Vertrages sind frühkindliche Förderung, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie Sprachförderung und Gesundheit. Hauptziel ist es, die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

Berufliche Qualifikation der Zuwanderer

Die Bundesregierung hat hierzu in einem wichtigen Feld entscheidende Weichenstellungen vorgenommen: Viele Zuwanderer bringen eine gute berufliche Qualifikation mit, werden aber – aus formalen Gründen oder wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten – auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen. Diese Qualifikationen sind eine erhebliche Ressource für den deutschen Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme. Es gilt, diese verstärkt zu nutzen.

Bereits hier lebende, aber auch neue Migranten profitieren von der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse. Sie können sich so leichter in das Erwerbsleben und die Gesellschaft integrieren.

Der Deutsche Bundestag hat daher ein Anerkennungsgesetz verabschiedet, das am 1. April 2012 in Kraft tritt. Rund 300.000 Menschen werden von der gesetzlichen Neuregelung profitieren. Sie kommen vor allem aus Nicht-EU-Ländern. Bisher arbeiten sie oft auf Arbeitsplätzen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Das hat formale Gründe oder liegt an fehlenden Bewertungsmöglichkeiten.

Nach dem Anerkennungsgesetz haben Personen aus Drittstaaten einen Anspruch auf schnelle, individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien. Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollen sie Klarheit darüber erhalten, ob ihre Anschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

Sie erhalten eine Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können. Ihnen wird mitgeteilt, welche Weiterbildung für eine Anerkennung noch nötig ist. Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Die hohen deutschen Qualifikationsstandards bleiben jedoch erhalten.