Meister-Bafög

Meister-Bafög

Das so genannte Meister-Bafög fördert Berufserfahrene, an Fortbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel Meisterkursen oder ähnlichen Weiterbildungsangeboten teilzunehmen. Gleichzeitig ermuntert es zur Existenzgründung.

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Herstellung optischer Geräte in Jena

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Foto: R.Maro/version

Das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" - das sog. "Meister-Bafög" - ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen. Vorausgesetzt wird der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Jeder hat einen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, also von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Möglich sind ganz unterschiedliche Formen der Fortbildung: Vollzeit, Teilzeit oder Fernunterricht, schulisch, außerschulisch oder mediengestützt.

Existenzgründung erwünscht

Das AFBG bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften.

Insgesamt nahmen im Jahr 2010 rund 166.000 Personen das Angebot in Anspruch, fast 52.000 davon waren Frauen. An Förderleistungen wurden insgesamt rund 518 Millionen Euro bewilligt.

Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum Bafög" gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind - wie im Bafög auch - um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen.

Alleinstehende ohne Kinder können bis zu 675 Euro monatlich erhalten, Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.310 Euro. Ein Teil des Geldes ist ein Darlehen, das allerdings unter bestimmten Umständen nicht vollständig zurückgezahlt werden muss.

So werden bei bestandener Prüfung 25 Prozent erlassen. Bis zu 66 Prozent des Restdarlehens entfallen, wenn ein Unternehmen gegründet und Auszubildende oder Arbeitnehmer eingestellt werden.