Mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge

Luftverkehrsgesetz Mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge

Mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Luftrettung und weniger Fluglärm für betroffene Anwohner: Das sieht das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor, das der Bundestag bereits beschlossen hat. Nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.

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iDas Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb. Es nimmt zudem die Leitsätze eines Gerichtsurteils über die Festlegung von Flugrouten auf.

Genehmigungspflicht entfällt

Derzeit dürfen viele Krankenhäuser in zentraler Innenstadtlage ihre Landestellen nur auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift für Luftrettungsflügen nutzen. Die Ausnahmeregelung stellt jedoch keine ausreichende Gewähr für den regelmäßigen Betrieb dar. Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 nimmt diese Landestellen ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz aus. Im Gegenzug müssen die Landestellen einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Den Krankenhausbetreibern steht dafür eine ausreichende Übergangszeit zur Verfügung.

Insgesamt soll die Umsetzung dieser Vorgaben die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. Sie führt im Interesse aller an der Luftrettung Beteiligten zu einer besseren Betriebssicherheit und trägt damit der besonderen Bedeutung des flächendeckenden Lufrettungssystems im Lande Rechnung.

Zeugnis für Flugplatzbetreiber

Daneben sieht das Gesetz in Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Einführung eines neuen Zeugnisses für den Flugplatzbetrieb vor.

Der Betreiber eines Flugplatzes muss bis spätestens 31. Dezember 2017 nachweisen, dass sowohl er selbst als auch der Flugplatz als solcher die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich Organisation und Betrieb erfüllen. Das Zeugnis erteilen die Länder.

Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeweitet

Zudem nimmt das Gesetz die Leitsätze eines Gerichtsurteils bei der Festlegung von Flugrouten auf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss.

Dazu gehören auch künftig mögliche Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können. Die Gesetzesänderung stellt sicher, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes bedarf gemäß Artikel 87d Absatz 2 Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrates, weil es den Bundesländern neue Aufgaben überträgt.