Mehr Planungssicherheit für Wissenschaftler

Arbeiten an Hochschulen Mehr Planungssicherheit für Wissenschaftler

Junge Wissenschaftler sollen sich nicht mehr von Kurzvertrag zu Kurzvertrag hangeln müssen. Die Bundesregierung will, dass Befristungen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Der Bundesrat hat der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes jetzt abschließend zugestimmt.

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Wissenschaftlerin im Labor.

Die Neuregelung soll im März 2016 in Kraft treten.

Foto: Judith Affolter

"Wir haben im Wissenschaftsbereich immer die Notwendigkeit in einem großen Umfang befristete Arbeitsverträge zu haben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz trägt diesem besonderen Bereich Rechnung, wurde aber ausgenutzt", hatte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Dezember bei der Beratung im Bundestag gesagt.

Die Novelle ist notwendig, weil es Fehlentwicklungen an den Hochschulen gegeben hat. Dort haben über 50 Prozent der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge. Die Neuregelung soll im März 2016 in Kraft treten.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahren, für Mediziner von neun Jahren zulässig.

Keine unsachgemäßen Befristungen

Über die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr angestellt. Dafür kann es keine sachlichen Gründe geben. Solchen Fehlentwicklungen tritt die Reform entgegen.

Für junge Wissenschaftler wie Promovierende oder PostDocs war die nahe berufliche Zukunft kaum planbar. Deshalb sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler verhindert werden. Die Befristung soll der angestrebten Qualifizierung angemessen sein.

Befristete Beschäftigungen ohne sachlichen Grund sind nur zulässig, wenn dadurch die wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung gefördert wird.

Auch wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben dürfen keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Gemeint sind zum Beispiel Angestellte, Labor- oder Technikmitarbeiter. Sie müssen künftig ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und  Befristungsgesetzes beschäftigt werden.

Die Novelle berücksichtigt, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Hochschulen stehen in der Verantwortung

Drittmittelstellen: Wird eine Qualifizierung über Drittmittel finanziert, sollen sich die Verträge für die "WiMis" (Wissenschaftliche Mitarbeiter) am bewilligten Projektzeitraum orientieren. Nur in Einzelfällen sollen kürzere Verträge möglich bleiben: zum Beispiel wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nach einem befristeten Erstvertrag mit ihrer Publikation, ihrer Doktorarbeit oder ihrem Projekt fast fertig sind.

Bachelor- oder Masterstudenten sollen bis zu sechs Jahre studienbegleitend beschäftigt werden können. Sie sollen nicht ausgerechnet in der Endphase ihres Studiums eine Beendigung ihres studienbegleitenden Beschäftigungsverhältnisses befürchten müssen.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung kann die befristete Beschäftigung um zwei Jahre verlängert werden. Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber sind gehalten, Befristungen für ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter verantwortungsvoll einzusetzen.

Familien- und Pflegezeiten berücksichtigen

Für Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die Kinder unter 18 Jahren haben, verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind. Gleiches gilt für diejenigen, die sich um Stief- und Pflegekinder kümmern.

Karriereplanung für junge Wissenschaftler verbessern

In den vergangenen zehn Jahren sind viele neue Stellen in der Wissenschaft. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch finanzielles Engagement des Bundes: beim Hochschulpakt, der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation. Die Hochschulen hatten viele befristete Stellen geschaffen, aber nicht in gleichem Maße unbefristete.

Der Bund finanziert das BAföG seit Jahresanfang zu 100 Prozent und entlastet die Länder damit um 1,2 Milliarden Euro jährlich. Dies ermöglicht es den Ländern, mehr unbefristete Stellen an den Hochschulen zu schaffen.

Bundesministerin Wanka verhandelt derzeit mit den Ländern außerdem, wie die Karrierechancen im Wissenschaftssystem verbessert werden können. Der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland ist exzellent ausgebildet und viele junge Wissenschaftler würden gern aus dem Ausland zurückkommen. Deshalb sollen junge Wissenschaftler über sogenannte Ternure-Track-Professuren bessere Karrierechancen erhalten.

Bessere Daten zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland soll künftig genauer statistisch erfasst werden. Der Bundestag hat die entsprechende Anpassung im Hochschulstatistikgesetzes verabschiedet. Das Gesetz regelt, welche Daten Hochschulen an die statistischen Landesämter melden sollen. Die Daten liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung. Zugleich erfüllen sie europäische Verpflichtungen zur Lieferung statistischer Daten.

Mit der Novelle wird nun erstmals eine Promovierendenstatistik eingeführt. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland unzureichend.