Die Bundesregierung hat ihr "Sonderprogramm Brückenmodernisierung" auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. "Jede Sanierungsmaßnahme einer Brücke, die Baurecht erhält, werden wir finanzieren", sicherte Bundesverkehrsminister Dobrindt zu.
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Auch die Rheinbrücke Leverkusen wird aus Mitteln des Sonderprogramms Instand gesetzt.
Foto: picture alliance / R. Goldmann
"Die Infrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes – und Brücken dabei die sensibelsten Punkte", sagte Alexander Dobrindt weiter. Er forderte die Bundesländer auf, "schnellstmöglich für Baurecht zu sorgen".
Das Sonderprogramm umfasst Sanierungsmaßnahmen, die jeweils mehr als fünf Millionen Euro kosten. Die Zuordnung erfolgt auf Grundlage der Meldungen der Länder. Voraussetzung ist die Baureife der Maßnahmen, das heißt: Die Planung muss abgeschlossen sein, das Baurecht bestehen und die Bauvorbereitung weit fortgeschritten sein.
Konkrete Beispiele für das Programm sind unter anderem:
• Baden-Württemberg: Erneuerung Immensitzbrücke im Zuge der A 81
• Bayern: Ersatzneubau Talbrücke Heidingsfeld im Zuge der A 3
• Berlin: Ersatzneubau Kreuzungsbauwerk Kleeblatt Zehlendorf A 115 / B 1
• Hamburg: Ersatzneubau Langenfelder Brücke im Zuge der A 7
• Hessen: Ersatzneubau Rheinbrücke Schierstein im Zuge der A 643
• Mecklenburg-Vorpommern: Ersatzneubau Brücke Petersdorfer See im Zuge der A 19
• Nordrhein-Westfalen: Instandsetzung Rheinbrücke Leverkusen im Zuge der A 1
• Rheinland Pfalz: Ersatzneubau Lautertalbrücke im Zuge der A 6
Für Sanierung beziehungsweise Ersatzneubau der Brücken stehen von 2015 bis 2018 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus den gemäß Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode zusätzlich bereitgestellten fünf Milliarden Euro – für Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
Im Netz der Autobahnen und Bundesstraßen gibt es gegenwärtig etwa 39.000 Brücken. Die meisten sind älter als 40 Jahre und nicht ausreichend tragfähig für den aktuellen und künftigen Verkehr. Rund 15 Prozent der Brückenflächen sind in einem nicht ausreichenden bis ungenügenden Zustand.