Bund und Länder wollen ihre Finanzbeziehungen neu regeln. Länder und Gemeinden sollen mehr Geld für Bildung, Wohnungsbau, Verkehr und Infrastruktur erhalten. Voraussetzung sind Änderungen des Grundgesetzes. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.
1 Min. Lesedauer
Das Grundgesetz (GG) soll in den Artikeln 104c, 104d, 125c und 143e geändert werden. Damit will die Bundesregierung mehrere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen verfassungsrechtlich umsetzen.
Künftig will der Bund die Länder bei gesamtstaatlich bedeutsamen Bildungsinvestitionen besser unterstützen können Derzeit kann er nur finanzschwachen Gemeinden helfen. Insgesamt fünf Milliarden Euro will der Bund für die digitale Ausstattung der Schulen bereitstellen. Davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode.
Ist die Grundgesetz-Änderung in Kraft getreten, kann die Bundesregierung ihre geplante Investitionsoffensive für Schulen umsetzen. Sie sieht auch zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten vor.
Künftig will der Bund, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau gewähren. Ziel ist es, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Dies betrifft vor allem die Wohnungsnot in Ballungszentren.
Darüber hinaus soll mehr Geld in Projekte des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vor 2025 fließen. Neu- und Ausbaumaßnahmen werden ermöglicht. Außerdem will der Bund die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen einem Land in Bundesauftragsverwaltung überlassen können. Damit wird dann eine im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen eingeführte einfachgesetzliche Regelung für die Bundesautobahnen verfassungsrechtlich abgesichert.
Nach Artikel 79 Absatz 2 GG bedürfen Änderungen des Grundgesetzes der Zustimmung von Zweidritteln der Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Zweidrittel der Stimmen des Bundesrates.