Mehr Chancen für Zuwanderer

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz des Bundes) ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2011, Teil 1, Nr. 63, vom 12.12.2011, S. 2515 ff.) und ist in seinen wesentlichen Teilen am 1. April 2012 in Kraft getreten. Derzeit werden die notwendigen Verordnungen erarbeitet (z.B. für den Bereich der akad. Heilberufe etc.).

Das Gesetz wird bestehende, rechtlich kaum begründbare Hürden im deutschen Anerkennungsrecht beseitigen. Dabei bleibt das hohe Niveau des deutschen Ausbildungssystems bestehen, dass die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichert. Das Gesetz wird sich positiv für Zuwanderer auswirken, die ihre Abschlüsse anerkennen lassen wollen, aber auch für die nach Fachkräften suchenden Unternehmen.

Die Fortschritte, die das Anerkennungsgesetze bringt, sind groß:

  • So werden die im deutschen Recht bestehenden Staatsangehörigkeitsprivilegien für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger im Bereich der akademischen Heilberufe beseitigt. Die Staatsangehörigkeit ist damit zukünftig kein relevantes Kriterium für ein Anerkennungsverfahren oder den Zugang zu einem Beruf.
  • Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung ist grundsätzlich in die Gleichwertigkeitsprüfung einzubeziehen.
  • Zügige Anerkennungsverfahren werden gewährleistet.
    Die Entscheidung der zuständigen Behörden muss innerhalb von drei Monaten ergehen.
  • Wenn eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation im Vergleich zum jeweiligen deutschen Abschluss nicht gleichwertig ist, wird eine Teilanerkennung ausgesprochen, das heißt, der erreichte Qualifikationsstand wird bescheinigt. Dadurch steht niemand mit leeren Händen da.
  • Über die Teilanerkennung hinaus besteht die Möglichkeit der Anpassungsqualifizierung, so dass ein gleichwertiger Abschluss erreichbar ist.
  • Künftig können sich Fachkräfte auch schon im Herkunftsland darüber informieren, ob und wie ihre Berufsabschlüsse und -qualifikationen in Deutschland anerkannt werden. Das gibt Zuwanderern Planungssicherheit und erleichtert ihnen den beruflichen Einstieg in unserem Land.

Neben den Vorbereitungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes befassen sich die Bundesländer mit den Vorbereitungen für Landesgesetze in den Berufen Lehrer, Sozialberufe und Ingenieure (= Gesetzgebungszuständigkeit der Länder). Da man u.a. erreichen will, dass Anerkennungen in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder bundesweit Geltung beanspruchen können, werden die Vorhaben in einer Länder-AG der koordinierenden Ressorts abgestimmt bzw. besprochen.

Staatsministerin Maria Böhmer hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Verhandlungen auf Länderebene zügig erfolgen sollten und dass sie eine weitgehende Orientierung der Länder an den Vorgaben des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes (= Art. 1 des Bundesanerkennungsgesetzes) begrüßen würde.