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Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz des Bundes) ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2011, Teil 1, Nr. 63, vom 12.12.2011, S. 2515 ff.) und ist in seinen wesentlichen Teilen am 1. April 2012 in Kraft getreten. Derzeit werden die notwendigen Verordnungen erarbeitet (z.B. für den Bereich der akad. Heilberufe etc.).
Das Gesetz wird bestehende, rechtlich kaum begründbare Hürden im deutschen Anerkennungsrecht beseitigen. Dabei bleibt das hohe Niveau des deutschen Ausbildungssystems bestehen, dass die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichert. Das Gesetz wird sich positiv für Zuwanderer auswirken, die ihre Abschlüsse anerkennen lassen wollen, aber auch für die nach Fachkräften suchenden Unternehmen.
Die Fortschritte, die das Anerkennungsgesetze bringt, sind groß:
Neben den Vorbereitungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes befassen sich die Bundesländer mit den Vorbereitungen für Landesgesetze in den Berufen Lehrer, Sozialberufe und Ingenieure (= Gesetzgebungszuständigkeit der Länder). Da man u.a. erreichen will, dass Anerkennungen in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder bundesweit Geltung beanspruchen können, werden die Vorhaben in einer Länder-AG der koordinierenden Ressorts abgestimmt bzw. besprochen.
Staatsministerin Maria Böhmer hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Verhandlungen auf Länderebene zügig erfolgen sollten und dass sie eine weitgehende Orientierung der Länder an den Vorgaben des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes (= Art. 1 des Bundesanerkennungsgesetzes) begrüßen würde.