Landwirte benötigen eine verlässliche finanzielle Grundlage, um hochwertige Lebensmittel zu produzieren und Landschaften pflegen zu können. In Umsetzung der EU-Agrarreform hat der Bundestag nun ein Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte verabschiedet.
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Direktzahlungen gibt es zukünftig auch für landschaftsgestaltende Maßnahmen
Foto: BMU / Brigitte Hiss
Die Landwirtschaft in Europa soll mit der Reform der Agrarpolitik ökologischer und nachhaltiger werden. Die Direktzahlungen der EU sind deshalb künftig stärker an Umweltmaßnahmen geknüpft.
Die unmittelbare Förderung der Landwirtschaft über Direktzahlungen bildet die erste Säule der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Hierfür stehen Deutschland 2014 bis 2020 jährlich rund 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die zweite Säule ist die Förderung der ländlichen Entwicklung. Es gilt das Prinzip "öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen".
Das nun verabschiedete Gesetz sieht ab 2015 in Deutschland vier Bausteine für die Direktzahlungen vor.
Erster Baustein ist die sogenannte Basisprämie: Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten verringern sich zwar die Mittel für Deutschland in diesem Zeitraum. Aber parallel dazu werden die regional noch unterschiedlichen Prämien von jetzt 154 bis 191 Euro pro Hektar Land bis 2019 auf rund 175 Euro pro Hektar angeglichen.
Zusätzlich werden rund 85 Euro pro Hektar für Landwirte gewährt, die konkrete Umweltleistungen, sogenanntes "Greening" erbringen. Das Greening erstreckt sich auf folgende drei Maßnahmen:
Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, für vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert.
Alle Betriebe sollen für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar erhalten. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar spürbar bessergestellt.
Junglandwirte bis 40 Jahre können ab 2015 für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar erhalten.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.