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Mit dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ stellt die Bundesregierung 2015 und 2016 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung, um innovative Ansätze der ländlichen Entwicklung zu erproben und zu fördern. Außerdem wird die Bundesregierung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zusätzliche Mittel für den vorsorglichen Hochwasserschutz in Höhe von 20 Millionen Euro bereitstellen.
Die Bundesregierung hat die Reform der europäischen Agrarpolitik national umgesetzt. Die Förderung der Landwirtschaft wird dadurch zeitgemäß. So werden die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft, zum Beispiel beim Erhalt der Kulturlandschaften, honoriert und gesichert. Überdies sind über das sogenannte Greening jetzt Direktzahlungen an zusätzliche Umweltleistungen geknüpft. Die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben sowie von Junglandwirten sind weitere wichtige Elemente der Reform.
Mit der 2014 gestarteten „Tierwohlinitiative“ sollen die Haltungsbedingungen insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere weiter verbessert und noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden. Ein „Kompetenzkreis Tierwohl“ hat bereits seine Arbeit aufgenommen. In diesem beratenden Gremium sind Landwirtschaft, Tierschutz- und Verbraucherverbände, Wissenschaft und Veterinäre vertreten.
Weniger Antibiotika in der Tierhaltung
Seit Juli 2014 gelten neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Damit sollen Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei Bedarf einschreiten können. Tierhalter sollen den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß minimieren.
Tierseuchen besser vorbeugen
Das seit Mai 2014 geltende Tiergesundheitsgesetz beugt Tierseuchen besser vor. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten, dass mögliche Gefahren für die Tiergesundheit früh erkannt werden. Zugleich erweitert es den Kreis derjenigen, die eine Tierseuche anzeigen müssen.
Schutz von Nutz- und Versuchstieren
Halter von Nutztieren sind seit Februar 2014 verpflichtet, anhand vorgegebener Kriterien Eigenkontrollen zu einer artgerechten Haltung durchzuführen. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, müssen die Halter Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. Bei der Förderung von Stallneubauten wird der Tierschutz besonders berücksichtigt.
Seit Januar 2014 gelten auch bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere. So müssen Halter die Verwendung von Versuchstieren und den Schweregrad der Versuche melden. Daneben fördert die Bundesregierung speziell die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen.
Mehr Schutz von Haustieren
Seit August 2014 haben Tierhändler gegenüber Käufern erweiterte Informationspflichten über artgerechte Haltung. Mit einer erweiterten Erlaubnispflicht für die Einfuhr soll der unseriöse Handel mit Jungtieren bekämpft werden. Zugleich wurden die Haltungsbedingungen in der gewerblichen Kaninchenhaltung und -zucht verbessert. Die gewerbliche Hundeausbildung, für die Mindestqualitätsstandards gelten, ist nun genehmigungspflichtig.