Kulturgutschutz wird gestärkt

Illegalen Kulturguthandel bekämpfen Kulturgutschutz wird gestärkt

Deutschland dürfe nicht in den Verdacht kommen, sich als internationale Drehscheibe für den Handel mit Hehlerware zu eignen. Dies sagte Staatsministerin Grütters bei der Eröffnung einer Fachtagung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut.

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"Wir werden durch eine Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutz einen längst überfälligen Paradigmenwechsel einläuten." Dies kündigte Kulturstaatministerin Monika Grütters in ihrem Grußwort zur Eröffnung der zweitägigen Konferenz "Kulturgut in Gefahr: Raubgrabungen und illegaler Handel" im Auswärtigen Amt an.

Dem Erbe der Menschheit verpflichtet

Unter dem Beifall der anwesenden Experten aus Politik, Kultur und Forschung machte Grütters deutlich: "Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht für jedes Stück eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes, die bei Einfuhr vorzulegen ist. Das gilt auch für Touristen. Das sogenannte 'Souvenir' aus dem Ägypten- oder Türkeiurlaub ist oftmals eben kein 'Souvenir', sondern eine illegale Ausfuhr von geschütztem Kulturgut - wenn es denn ein echtes Stück ist und keine billige Replik. Diese Objekte gehören zum Kulturerbe der Menschheit, das heute in Folge von Kriegen und Krisen in vielen Ländern der Welt bedroht ist."

Transparenz im Kunsthandel

In Deutschland selbst müsse sich der Antikenhandel auf Objekte mit eindeutiger und legaler Herkunft beschränken, forderte die Kulturstaatsministerin. Es sei geradezu lächerlich, "dass wir in Deutschland keine Kosten und Mühen scheuen, um jedes Ei, das auf den Tisch kommt, nach Herkunft und den Umständen seiner Entstehung zu kennzeichnen, uns aber im Umgang mit oft millionenschweren Kunst- und Kulturobjekten völlige Intransparenz leisten."

Deshalb wird künftig qua Gesetz sorgfältig überprüft werden müssen, ob das zu veräußernde Objekt über einen hinreichenden Herkunftsnachweis verfügt. "Außerdem arbeiten wir an einer gesetzlichen Regelung, die die Rückgabe von unrechtmäßig ausgeführten Kulturgütern an die berechtigten Herkunftsstaaten vereinfacht."

Lücken im Kulturgutschutz schließen

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung sollen bisher bestehende Lücken im Bereich des Kulturgutschutzes in Deutschland geschlossen werden. Der im April 2013 von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Kulturgutschutz in Deutschland hatte zahlreiche gesetzliche Änderungen empfohlen. Kulturstaatsministerin Grütters erarbeitete daher bereits kurz nach ihrem Amtsantritt ein neues Gesetz, das zugleich aktuelle Vorgaben des EU-Rechts erfüllt. Sie wird die Novelle in der ersten Jahreshälfte 2015 vorlegen.

Die Fachtagung Kulturgut in Gefahr: Raubgrabungen und illegaler Handel wird von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dem Deutschen Archäologischen Institut und dem Deutschen Verband für Archäologie im Auswärtigen Amt ausgerichtet. An zwei Tagen (11./12.12.2014) beraten internationale Experten und Vertreter von Kultureinrichtungen wie Raubgrabungen, der gesetzwidrige Export und der illegale Handel mit Kulturgut bekämpft werden können.