Bezahlbarkeit gehört zu den drei Leitprinzipien, die die Bundesregierung für die Energiewende festgeschrieben hat.
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Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung zu sichern und sie dabei wirtschaftlich sowie umweltverträglich zu gestalten. Denn wir brauchen eine Antwort auf die Endlichkeit und den Nachfrageanstieg der fossilen Ressourcen und auf den Klimawandel. Und wir brauchen einen Ersatz für die Kernenergie.
Kosten und Investitionen in eine moderne Energieversorgung und in energieeffiziente Produktionsprozesse fallen unmittelbar an, können sich aber zum Teil in kurzer Zeit amortisieren. Volkswirtschaften, die effizient und innovativ produzieren, können besser im internationalen Wettbewerb bestehen. Das gilt gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten, so wie Europa sie gegenwärtig durch die Euro-Krise erfährt.
Abschätzungen zu den Kosten der Energiewende sind mit Unsicherheiten behaftet. Den von der Bundesregierung beauftragten Szenariorechnungen zu Folge liegt das zu erwartende Investitionsvolumen in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich – von heute bis zum Jahr 2050. Andere Einzelschätzungen besagen, dass allein für die Gebäudesanierung Investitionen in Höhe von rund 300 Milliarden Euro im Zeitraum 2008 bis 2050 nötig sind. Die Übertragungsnetzbetreiber schätzen derzeit den Aufwand für den Trassenausbau bei den Stromautobahnen auf 20 Milliarden Euro.
Aus Investitionen folgen Impulse. Beispiel Wind- und Solarenergie: 2013 wurden 16,09 Milliarden Euro in derartige Anlagen investiert. Das brachte Arbeit und Umsatz für einen Sektor, der weiterhin im Kommen ist. 2013 beschäftigte die Branche 399.800 Menschen und erreichte damit ein neuen Höchststand. Von den Bauaufträgen für die energetische Gebäudesanierung profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Allein das Gebäudesanierungsprogramm der staatlichen KfW-Bank sichert und schafft jährlich etwa 30.000 Arbeitsplätze. Ein weiterer Vorteil: Je mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen kommen, desto weniger Einfuhren von Öl und Erdgas sind nötig.
Untersuchungen lassen insgesamt erwarten, dass mit der Umstrukturierung des Energiesystems auch für den Einzelnen Kosten verbunden sind, denen andererseits aber auch Entlastungen in Form von niedrigeren Energiekosten gegenüberstehen.
Alle Stromverbraucher – Unternehmen wie Privat-Verbraucher – leisten ihren Beitrag zur Finanzierung der Energiewende. Das geschieht auf unterschiedlichen Wegen:
Beispielsweise zahlen die Stromverbraucher über den Strompreis die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Der Strompreis enthält auch die Netzentgelte sowie eine Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Um faire internationale Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, bekommen einige Industriezweige Ermäßigungen bei diesen Umlagen. Das dient dem Schutz der Industrie und damit von Arbeitsplätzen in Deutschland.
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Alle – Verbraucher wie Wirtschaft – profitieren von sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie, in fast jedem Lebens- und Wirtschaftsbereich sind wir von Energie abhängig. Die Energiewende kann also nur gelingen, wenn sich möglichst viele beteiligen und dazu beitragen.
Einige Industriezweige werden entlastet, weil sie besonders im internationalen Wettbewerb stehen und die Gefahr bestünde, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Die Wirtschaft ist jedoch trotz Entlastung nicht von Anforderungen zum Energiesparen ausgenommen.
Ein Hebel ist der CO2-Emissionshandel, an dem über 1.600 Unternehmen in Deutschland teilnehmen müssen. Wer energieeffizient produziert, braucht weniger Emissionszertifikate und hat so einen Kostenvorteil.
Um die Energieeffizienz in den Betrieben zu erhöhen, können Unternehmen, die bei der Produktion viel Energie verbrauchen, seit dem 15. August 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge auf Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro stellen (sogenannter Spitzenausgleich). Allerdings nur, wenn sie ihre Energieeffizienz erhöhen und Energiemanagement-oder Umweltmanagementsysteme verbindlich einführen und vertreiben.
Die Steigerungen des Strompreises beruhen auf vielen Faktoren, deren Entwicklung nicht im einzelnen vorhersehbar ist. Für 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Anstieg auf 6,24 ct/kWh ermittelt.
Gegenüber 2013 steigt damit die EEG-Umlage um knapp einen Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt errechneten die Übertragungsnetzbetreiber für 2014 einen Umlagebetrag von 23,6 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Betrag von 2,2, Milliarden Euro, um das 2013 entstandene Defizit auf dem EEG-Konto zu decken.
Eine Reform des EEG und die Überprüfung der Entlastungen von der EEG-Umlage haben zum Ziel, die Strompreisentwicklung zu dämpfen. Hierzu soll auch die Absenkung der Managementprämie beitragen. Außerdem hat die Bundesregierung die Einführung einer Markttransparenzstelle für Strom, Gas und Kraftstoffe beschlossen. Diese sorgt zusammen mit der Bundesnetzagentur dafür, dass im Großhandel die Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Strom und Gas transparent und wettbewerbskonform geschieht.
Grundsätzlich können die Strompreise auch stark zwischen unterschiedlichen Anbietern und Tarifen variieren. Haushalte sollten daher unterschiedliche Tarife vergleichen und ggf. einen Wechsel des Stromlieferanten vornehmen.
Der Atomausstieg wird in 2022 Jahren vollzogen sein. Eine definitive Prognose ist aus heutiger Warte kaum möglich. Folgende Faktoren können jedoch eine Rolle spielen:
Die Strompreise bilden sich einerseits durch die Kosten für Produktion und Beschaffung am Markt sowie für den Transport. Der Anteil an Steuern und Abgaben liegt in der Hand des Staates.
Eine Kontrolle gibt es insoweit, als die Kartellämter des Bundes und der Länder sowie die EU-Kommission die Stromanbieter hinsichtlich Preisabsprachen und Marktverhalten beobachten und im Zweifel dagegen einschreiten. Jeder Verbraucher kann zudem bei der zuständigen Kartellbehörde ein Missbrauchsverfahren beantragen, das diese nach pflichtgemäßem Ermessen einleiten wird. Bei einem begründeten Verdacht, dass ein Energieversorgungsunternehmen eine machtbeherrschende Stellung ausnutzt, wird dies regelmäßig der Fall sein. Außerdem besteht für Verbraucher die Möglichkeit, zivilgerichtlich einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot durch Unterlassungs- beziehungsweise Schadenersatzklagen geltend zu machen.
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die neu eingerichtete Markttransparenzstelle. Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt, die mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeitet. Die Stelle wertet marktrelevante Daten für den Großhandel mit Strom und Gas aus. Dadurch fällt unerlaubtes Verhalten leichter auf, etwa Verstöße gegen das Kartell-, Finanzmarkt- und Börsenrecht, gegen das Insiderhandelsverbot oder das Verbot der Marktmanipulation. Für Kraftstoffe gibt es eine Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt, das laufend die Kraftstoffpreise an Tankstellen erhebt.
Die Bundesnetzagentur setzt darüber hinaus Anreize für niedrige Kosten bei den Strom- und Gasnetzen. Denn sie schreibt Obergrenzen für den Erlös der Netzbetreiber fest. Wenn also die Betreiber durch Effizienzsteigerungen die Obergrenzen unterschreiten, können sie zusätzliche Gewinne erwirtschaften. Es besteht also ein Anreiz zu mehr wirtschaftlicher Effizienz (sogenannte Anreizregulierung). Dies soll die Verbraucher bei den Netzentgelten vor ungerechtfertigten Kosten schützen.