Komitologie

Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat die EU-Kommission die Aufgabe, Vorschläge für Europäische Gesetze auszuarbeiten. Diese werden dann von den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten im Ministerrat und vom Europäischen Parlament beschlossen.

Der AEUV bestimmt ferner, dass die EU-Kommission auf der Grundlage beschlossener Europäischer Gesetze Detailfragen in der Ausführung dieser Gesetze selbst regeln darf. Diese  Durchführungsbefugnisse sind vergleichbar mit Rechtsverordnungen in Deutschland, die die Bundesregierung auf der Grundlage von Gesetzen erlassen darf.

In dieser Aufgabe wird die EU-Kommission in einem so genannten Komitologie-Verfahren von Fachausschüssen unterstützt. Diese setzen sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Ziel der Ausschüsse ist es, die Zusammenarbeit der Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die das EU-Recht letztlich praktisch umsetzen, und der EU-Kommission zu gewährleisten und ihre Vorstellungen aufeinander abzustimmen.