Komfort oder Eingriff in die Privatsphäre?

Smart Home Komfort oder Eingriff in die Privatsphäre?

Fernseher, Kühlschrank oder Heizung über das Internet steuern. "Smart Home" verspricht modernen Komfort. Aber was geschieht mit den persönlichen Daten, die diese Geräte sammeln? Das war Thema einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums.

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Liegender Mann mit Tablet.

Vom Sofa aus das Licht ausschalten oder die Heizung hochdrehen - Smart-Home-Systeme sind komfortabel.

Foto: Judith Affolter

Smarte Matratzen versprechen dem Schläfer ein "Aufwacherlebnis", das auf das Schlafverhalten abgestimmt ist. Bei der Entwicklung "smarter" Haushaltsgegenstände scheint nichts mehr unmöglich. Wenn schon das Smartphone zum Alltag gehört, warum dann nicht auch die vernetzte heimische Elektronik?

Smart Home bezeichnet Systeme und Anwendungen im Wohnbereich, die meist miteinander vernetzt, teilweise fernsteuerbar oder automatisierbar sind.

Bei allem Komfort ergäben sich aus "Smart Home"-Anwendungen aber konkrete Fragen für den Schutz der Privatsphäre. Das sagte Verbraucherschutzminister Heiko Maas auf einer Konferenz zum Safer Internet Day.

Privatsphäre weiter schützen

Das Grundgesetz garantiere die Unverletzlichkeit der Wohnung und schütze die eigenen vier Wände als privaten, unbeobachteten Rückzugsraum. Es bedürfe daher klarer Grenzen, damit Nutzer nicht zu bloßen Objekten der intelligenten, vernetzten Geräte werden.

Denn bei der Steuerung von Datenströmen fallen zwangsläufig sehr persönliche Daten an. Zusammengefasst und kombiniert lassen sich daraus umfassende Profile bilden – und zwar ohne, dass man davon etwas mitbekommt.

EU-Verordnung bringt mehr Klarheit

Für den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten werde die Datenschutz-Grundverordnung mehr Klarheit bringen, kündigte der Verbraucherschutzminister an. Maas betonte, Verbraucher müssten auch weiterhin das Recht auf eine "analoge Welt" haben, also auf die Vernetzung ihrer Wohnung ganz verzichten können.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung schafft künftig einen stärker vereinheitlichten Rechtsrahmen. Die Verordnung führt unter anderem das "Marktortprinzip" ein. Sie gilt also auch für Anbieter, die zwar ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Produkte aber auf dem EU-Markt anbieten wollen. Die Verordnung gilt ab Mai 2018.

Maas: Hohe Sicherheitsstandards wichtig

Die berechtigten Fragen an die digitale Technik, so Maas, dürften nicht dazu führen, die enormen Chancen ungenutzt liegen zu lassen. Smart Home berge ein großes Potenzial für Verbraucher. So könnten Smart Meter den Energieverbrauch intelligent messen und steuern.

Der Schlüssel zum Erfolg von Smart Home-Anwendungen sei das Vertrauen der Nutzer. Klare rechtliche Standards könnten hier genauso helfen wie sichere technische Lösungen. Hohe Sicherheitsstandards seien auch im Interesse der Anbieter.

Ob Sicherheits- und Kontrollsysteme, Entertainment-Produkte oder die Möglichkeit, Heizung oder Licht intelligent zu steuern. Die Anwendungen werden immer vielfältiger. Entwickler versprechen sich von den Geräten mehr Sicherheit und Komfort im Alltag. Sie können die häusliche Pflege vereinfachen oder dienen als medizinische Assistenzsysteme. Nicht zuletzt für ländliche Regionen birgt die Technik erhebliche Chancen für eine wohnortnahe Versorgung.

Verbraucher offen und kritisch zugleich

Umfragen deuten darauf hin, dass Verbraucher Smart Home-Anwendungen sehr unterschiedlich bewerten. Eine deutliche Mehrheit hat durchaus Interesse und erhofft sich nicht zuletzt mehr Komfort und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Fast 30 Prozent geben an, bereits einzelne Anwendungen zu nutzen. Datenschutz und Datensicherheit spielen für sie eine große Rolle.

Bei rund 20 Prozent dominiert die Skepsis. Sie möchten die Technik bislang bewusst nicht einsetzen. Vielen Verbrauchern sind die Anwendungen aber auch noch weitgehend unbekannt oder schlicht zu teuer.