Klima- und Umweltschutz

Hochwasserschutz an der Elbe bei Breitenhagen Landschaft. Deich an der Alten Elbe.

Hochwasserschutz an der Elbe.

Foto: BMU / Härtrich

Weniger Treibhausgase

Der Treibhausgasausstoß in Deutschland soll bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschlossen. Wären diese Zusatzmaßnahmen für den Klimaschutz nicht getroffen worden, hätten höchstens 35 Prozent Treibhausgase eingespart werden können. Mit dem Aktionsprogramm kann die bestehende Lücke nun geschlossen werden.

Auch innerhalb der EU hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine Reduzierung um mindestens 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 eingesetzt. Der Europäische Rat hat im Oktober Eckpunkte des EU Klima- und Energierahmens 2030 vereinbart: Ein ambitioniertes und verbindliches Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-intern sowie EU-Ziele von mindestens 27 Prozent für den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.

Damit bekräftigt Europa seine Vorreiterrolle im Klimaschutz und gibt ein positives Signal an die internationalen Klimaverhandlungen. Zudem schafft Europa Rahmenbedingungen für eine dauerhaft sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Die frühzeitige Festlegung auf zentrale Eckpunkte gibt der Wirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit. Auch die Fortführung des bewährten Carbon Leakage Regimes sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Der Emissionshandel als das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa soll besser funktioniert. Deswegen hat die Bundesregierung die EU unterstützt, dass CO2-Emissionsberechtigungen innerhalb der Handelsperiode zeitweise verknappt worden sind („Backloading“). Die Bundesregierung engagiert sich für eine weitere rasche Stabilisierung und nachhaltige Stärkung des Marktes von CO2-Emissionsberechtigungen. Das sind wichtige Signale für die internationalen Klimaverhandlungen und den Abschluss eines umfassenden Klimaschutzabkommens bei der Klimavertragsstaatenkonferenz in Paris Ende 2015.

Internationale Klimaschutzinitiativen

Die Folgen des Klimawandels sind weltweit spürbar, vor allem in den Entwicklungsländern. Um den Klimaschutz dort voranzubringen, stellt die Bundesregierung im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative in diesem Jahr 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Grüne Klimafonds (GCF) unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer, Emissionen zu reduzieren und Anpassungen an die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Mit 750 Millionen Euro wird Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Erstkapitalisierung dazu leisten.

Trinkwasserschutz beim Fracking

Auch beim Fracking hat der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit absolute Priorität. Verunreinigungen des Trinkwassers durch gesundheitsschädlicher Chemikalien werden ausgeschlossen.

Regionale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen

Die EU-Umweltminister haben beschlossen, dass jedes Land selbst entscheiden kann, ob es den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulässt. Die Bundesregierung hat diesen Beschluss unterstützt und schafft die Möglichkeit für regionale Anbauverbote (Opt-out-Regelung). Damit trägt die Bundesregierung den Vorbehalten vieler Menschen Rechnung.

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Am 22. Mai 2014 ist die Standortauswahlkommission zum ersten Mal zusammengekommen. Sie hat den Auftrag, bis Ende 2015 Kriterien für die Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager zu erarbeiten. Dem Gremium gehören Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen an, sowie Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen und Mitglieder von Landesregierungen.