Investitionshilfen für finanzschwache Kommunen

Nachtragshaushalt für 2015 Investitionshilfen für finanzschwache Kommunen

Mehr Geld für Kommunalinvestitionen, mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung und Entschädigungen für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene: Der Bundestag hat den entsprechenden Nachtragshaushalt für 2015 sowie ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen verabschiedet.

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Eine Hand legt eine 1-Euro-Münze auf eine Waage.

Der Bundeshaushalt bleibt ausgeglichen.

Foto: picture-alliance/dpa/Weigel

Kommunen bekommen zusätzliche Mittel des Bundes für mehr Investitionen und zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen. Zugleich werden im Nachtragsetat zehn Millionen Euro Entschädigung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene bereitgestellt.

Mehr Geld für Kommunen

Mit dem Nachtragshaushalt schafft die Bundesregierung Voraussetzungen, um das Zehn-Milliarden-Paket für Zukunftsinvestitionen in den Jahren 2016 bis 2018 umzusetzen. Zudem wird ein 3,5 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen eingerichtet, um finanzschwache Kommunen zu unterstützen. Weitere 1,5 Milliarden Euro sollen 2017 als Entlastung fließen, um Spielraum für Investitionen zu schaffen. Die Entlastung der Kommunen steigt 2017 damit auf 2,5 Milliarden Euro.

Mehr Geld für Aufnahme von Asylbewerbern

2015 und 2016 werden jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt, um Länder und Kommunen finanziell bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu entlasten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält 750 neue Stellen und das Auswärtige Amt 29. Die Mittel für Integrationskurse werden um 25 Millionen auf 269 Millionen Euro in diesem Jahr erhöht. Die Bundespolizei erhält weitere fünf Millionen Euro für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Überlebende sowjetische Kriegsgefangene erhalten eine "finanzielle Anerkennungsleistung" in Höhe von zehn Millionen Euro. Sie erhalten einmalig jeweils 2.500 Euro.