Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Leitlinie der Integrationspolitik bleibt Fördern und Fordern. Integration ist ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
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In Deutschland leben 2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Berufsabschluss im Ausland gemacht haben. Seitdem das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Kraft ist, sind rund 7.500 ausländische Abschlüsse voll anerkannt. Allein mehr als 5.000 Ärzte können dadurch ihren Beruf auch in Deutschland ausüben. Das Anerkennungsgesetz erfasst die Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Länder sind für die landesrechtlich geregelten Berufe zuständig, zum Beispiel Lehrer, Erzieher und Ingenieure.
Der öffentliche Dienst ist mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland. Davon sind rund 450.000 in der Bundesverwaltung beschäftigt. Die Bundesregierung wird in den Bundesbehörden den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Damit setzt sie Ziele des Nationalen Integrations-plans um. Die Chance, im öffentlichen Dienst eine Karriere zu beginnen, bietet sich Jugendlichen und Berufseinsteigern mit und ohne Migrationshintergrund. Die Bundesbehörden bilden in über 130 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen aus.
Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsrecht integrationsfreundlicher und unbürokratischer gestaltet. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern gibt es künftig keine Pflicht, sich für einen Pass zu entscheiden. Das Gesetz tritt am 20. Dezember 2014 in Kraft.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen bietet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kommunen kostenlos freie Gebäude und Grundstücke an. Beim Bauplanungsrecht hat die Bundesregierung Möglichkeiten für die Länder und Kommunen geschaffen, rasch und unkompliziert neue Unterkünfte zu planen und zu errichten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für 2014 300 neue Stellen und für 2015 350 neue Stellen erhalten, um Asylanträge schneller bearbeiten zu können. Damit sich aussichtslose Asylanträge zügiger bearbeiten lassen, sind mehrere West-Balkanstaaten jetzt als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Zudem entlastet der Bund die besonders betroffenen Kommunen im Jahr 2014 einmalig um 25 Millionen Euro.
Asylbewerber erhalten künftig bessere Leistungen. Der monatliche Satz steigt auf 352 Euro pro Monat, liegt aber weiterhin unter dem Betrag für Grundsicherungsempfänger. Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt bislang vier Jahre gelten. Anschließend gibt es Leistungen analog zur Sozialhilfe.
Seit November 2014 entfällt die sogenannte Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern – unter anderem für Hochschulabsolventen in Engpassberufen und Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung in einem Engpassberuf haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen. Ihnen ist es künftig nach drei Monaten möglich, ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst zu verdienen.
Die Freizügigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger. Um den Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit zu unterbinden, hat die Große Koalition im November 2014 das Freizügigkeitsgesetz/EU geändert. Im Fall von Rechts-missbrauch oder Betrug sind künftig befristete Wiedereinreisesperren möglich. Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern zur Arbeitssuche ist jetzt – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts – befristet. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthalts-bescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz beschafft, macht sich strafbar.
Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2014 die Vertreter mehrerer muslimischer Verbände zu einem Auftaktgespräch empfangen. Im Rahmen eines zweiten Treffens am 24. März 2014 ist das Programm für die künftige Arbeit der Deutschen Islam Konferenz (DIK) verabschiedet worden. Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit sind die Wohlfahrtspflege und die seelsorgerliche Betreuung bei Bundeswehr und Bundespolizei sowie in Kranken-häusern und Haftanstalten.
Der 7. Integrationsgipfel fand am 1. Dezember 2014 statt. Schwerpunktthema war die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, die Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen sowie die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen. Damit wird das Schwerpunktjahr der Integrationsbeauftragten zu diesem Thema abgerundet. 2015 wird unter dem Schwerpunkt „Gesundheit und Integration“ stehen.