Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Flüchtling bei der Ausbildung in einer Schreinerei

Flüchtling bei der Ausbildung in einer Schreinerei

Foto: Nicole Maskus-Trippel

Neues Integrationsgesetz

Am 31. Juli 2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender. "Fördern und Fordern" ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes.

Deutsch lernen und beruflich qualifizieren

Die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt braucht erfahrungsgemäß Zeit. Doch erste Erfolge werden sichtbar. Im April 2017 gingen 195.000 Personen aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern einer Beschäftigung nach – davon 143.000 als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das waren rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Bundesregierung stellt 2017 rund 430 Millionen Euro zur Verfügung für berufsbezogene Deutschsprachkurse, Anerkennungsberatung und Qualifizierung . Dass die meisten Arbeitsagenturen auf die Vorrangprüfung verzichten, erleichtert Asylsuchenden den Zugang zum Arbeitsmarkt: 2016 stimmten sie rund 97.000 von 116.000 Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis zu.

Mehr Teilnehmer an Integrationskursen

Die Bundesregierung stellt 2017 rund 610 Millionen Euro für Integrationskurse bereit - mehr als doppelt so viel wie zu Beginn der Legislaturperiode. Es konnten viele neue qualifizierte Lehrkräfte gefunden werden, und die Teilnehmerzahlen haben sich fast verdoppelt (2015 rund 180.000, 2016 rund 340.000). Durch die Änderung der Integrationskursverordnung , die die Bundesregierung am 14. Juni 2017 beschlossen hat, soll die Teilnehmerzahl weiter gesteigert werden. Künftig können mehr Teilnehmer bestimmten Trägern zugewiesen werden. Die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung ist an weniger Voraussetzungen geknüpft.

Junge Flüchtlinge meist in Ausbildungsvorbereitung

Eine Berufsausbildung bietet den vielen jungen Flüchtlingen eine gute Perspektive. Ein Großteil nimmt bislang an berufsvorbereitenden Maßnahmen teil. Das zeigt der Berufsbildungsbericht 2017 . Geflüchteten mit Bleibeperspektive stehen die Angebote zur Berufsorientierung und Ausbildungsförderung offen. Ein zentrales Anliegen der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Integrationsgesetz auf den Weg gebracht: Ein gesicherter Aufenthalt für Geduldete während und unmittelbar im Anschluss an die duale qualifizierte Berufsausbildung.

Förderung der gesellschaftlichen Integration

Die Bundesregierung unterstützt die Integration in die deutsche Gesellschaft. Neben der Wertevermittlung im Rahmen der Orientierungskurse fördert die Bundesregierung wichtige Projekte direkt. 2016 wurden im Rahmen des Programms "Menschen stärken Menschen" über 25.500 Patenschafts-Tandems gefördert und tausende neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug – auch und gerade für Flüchtlinge – geschaffen. Die Bundesregierung baut zudem ihre Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben. Junge Flüchtlinge können sich jetzt an allen 450 Standorten der Jugendmigrationsdienste bei der schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration beraten lassen.

Hilfe zur Erstorientierung

Für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive hat die Bundesregierung eine Orientierungshilfe geschaffen. Sie können Sprache und landeskundliches Wissen für den Alltag lernen. Das Modellprojekt läuft ab Sommer 2017 in allen Bundesländern.

Finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen

Um Ländern und Kommunen bei der Bewältigung der flüchtlingsbezogenen Ausgaben zu helfen, unterstützt der Bund sie jährlich mit Geldern in Milliardenhöhe (2017 rund 21 Milliarden Euro):

  • Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich (2016-2018),
  • Übernahme der flüchtlingsbezogenen Mehrkosten der Unterkunft (2016-2018) sowie in Teilen für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge,
  • Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Kinderbetreuung, Erhöhung der Kompensationsmittel für die Soziale Wohnraumförderung und unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften.

Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

Ein Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher zeigt, dass sie in Deutschland ganz überwiegend gut versorgt sind, und weist auf die Herausforderungen bei der Betreuung und Versorgung hin. Notwendige Weichen für eine gelingende Integration lassen sich so früh stellen.

Nationaler Integrationspreis der Bundeskanzlerin an Stadt Altena

Mit der "Meseberger Erklärung zur Integration " vom Mai 2016 hat die Bundesregierung die Vergabe eines nationalen Integrationspreises beschlossen. Die Bundeskanzlerin würdigt damit Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Kommunen, die sich in beispielhafter Weise um die Integration von Migranten verdient gemacht haben. Die Bundeskanzlerin ehrte im Mai 2017 die Stadt Altena mit ihrem Leitbild "Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger" als erste Preisträgerin.