Innere Sicherheit

Eine Überwachungskamera vor dem Hauptbahnhof in Frankfurt am Main

Videoüberwachung vor dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main

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Bessere Videoüberwachung für mehr Sicherheit

Um die Sicherheit zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Regeln für die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Für private Betreiber öffentlich zugänglicher Räume wird es leichter, Videoüberwachung einzusetzen. Das betrifft beispielsweise Sport- und Vergnügungsstätten oder Einkaufszentren.

Bundespolizei nutzt künftig Bodycams

Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewaltdelikten. Erfahrungen in einzelnen Bundesländern haben gezeigt, dass mobile, körpernah getragene Videotechnik – sogenannte Bodycams – zur Ermittlung von Tätern gewalttätiger Übergriffe beiträgt. Das Gesetz trat am 16. Mai 2017 in Kraft.

Härtere Strafen für Einbrecher

Das Strafmaß für Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist erhöht worden. Eine solche Tat wird als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet. Daneben sind die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung der Täter ausgeweitet worden. Das Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.

Mehr Sicherheit im Luftverkehr

Die Bundesregierung hat die Sicherheit im Luftverkehr verbessert. Für die Luftfracht sind sogenannte sichere Lieferketten nun rechtlich geregelt. Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen sind verschärft. Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes ist am 4. März 2017 in Kraft getreten.

Rolle des Bundeskriminalamts gestärkt

Die Novelle des BKA-Gesetzes tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Bereits jetzt erhält das BKA im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für sogenannte Gefährder. Hierbei handelt es sich um Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht.

Neues Bundesnachrichtendienstgesetz

Die Novelle des BND-Gesetzes stellt sicher, dass der Dienst handlungsfähig bleibt, um auch weiterhin terroristische Bedrohungslagen früh zu erkennen. Die sogenannte „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ ist klar geregelt, die internationale Zusammenarbeit durch gemeinsame Kooperationen und Datenhaltungen gestärkt. Die Novelle des BNDG ist am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Neues Waffenrecht beschlossen

Die Bundesregierung will die Zahl illegaler Waffen und Munition reduzieren. Dafür wurde eine Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition beschlossen. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie wird ein Anreiz geschaffen, illegale Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen. Diese Reform des Waffenrechts ist in ihren wesentlichen Regelungen am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.

Reisepass besser gegen Fälschung gesichert

Seit 1. März 2017 wird ein neuer fälschungssicherer Reisepass ausgegeben. Zu seinen Sicherheitsmerkmalen gehört ein holographisches Lichtbild. Der neue Pass bietet zuverlässigen Schutz vor Fälschung oder Missbrauch und ermöglicht mehr Komfort auf Reisen.

Bundesregierung stärkt Cybersicherheit

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit beschlossen. Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Cyber-Sicherheit auch in Europa. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Juni 2017 in Kraft getreten.

Keine Gesichtsverhüllung im Dienst

Künftig ist es Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug verboten, ihr Gesicht zu verhüllen . Zudem wird geregelt, dass sich dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts durchsetzen lässt. Die entsprechenden Regelungen sind am 15. Juni 2017 in Kraft getreten.