Informationen verständlicher aufbereitet

Verbraucherfinanzen Informationen verständlicher aufbereitet

Produktinformationsblätter und Beratungsprotokolle machen Finanzprodukte transparenter. Verbraucher sind damit vor Falschberatung und Risiken geschützt. Die Bundesregierung, Verbraucherverbände und die Finanzbranche haben sich auf noch verständlichere Formulierungen geeinigt.

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Beratungssituation

Verbraucherinnen und Verbraucher können Angebote noch besser vergleichen

Foto: picture-alliance

Eine vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebene Studie hatte ergeben, dass rund drei Viertel der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher das Produktinformationsblatt für ihre Anlageentscheidung als wichtig erachten. Zugleich hatte sie aber auch erhebliche sprachliche Mängel in den verwendeten Produktinformationsblättern offengelegt.

Künftig einheitliche und verständliche Gestaltung

Ein Glossar wird es den Autoren erleichtern, Produktinformationsblätter verständlich und einheitlich zu formulieren. Es gibt auch vor, welche Begriffe nicht mehr zu verwenden sind. Außerdem müssen die Vermittlungsgebühr sowie sonstige Zuwendungen an den Vermittler in einem einheitlichen Textbaustein transparent dargestellt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Angebote damit noch besser vergleichen. Die neuen "Beipackzettel" sollen spätestens ab Dezember 2013 entsprechend gestaltet sein.

"Beipackzettel" für Anlageprodukte

Anbieter von Anlageprodukten sind verpflichtet, in einem Informationsblatt Kundinnen und Kunden knapp und verständlich über die Kosten und Risiken des Anlageproduktes zu informieren. Dieser "Beipackzettel" muss über Faktoren wie Rendite, Risiken und Kosten einer Geldanlage wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informieren.

Seit Juli 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Darüber hinaus sind seit Juni 2012 Produktinformationsblätter auch für Vermögensanlagen im so genannten Grauen Kapitalmarkt verbindlich.  

Ein ähnlich standardisiertes Produktinformationsblatt gibt es seit Juli 2013 auch für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente, Basisrente, Eigenheimrente).

Viele Altersvorsorgeverträge sind zu kompliziert. Deshalb gibt es dafür eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der erwarteten Rendite und des Anlagerisikos. So können sich Anleger besser als bisher vor Vertragsabschluss informieren.

Der Graue Kapitalmarkt ist der Teil der Finanzmärkte, der im Gegensatz zum Weiße Kapitalmarkt nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Er betreibt aber nicht illegal - wie der Schwarze Kapitalmarkt - erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde.

Beratungsprotokolle sind Pflicht

Finanzberaterinnen und -berater sind zudem verpflichtet, über ein Beratungsgespräch Protokoll zu führen und dieses zu unterschreiben. Dafür gelten einheitliche Vorgaben. Das Beratungsprotokoll muss wichtige Angaben enthalten, wie Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation und wesentliche Anliegen des Kunden.

Vor allem muss darin festgehalten sein, was der Finanzberater empfiehlt und warum. Die individuellen Wünsche des Kunden sind zu berücksichtigen. Das schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

Das Protokoll kann vor Gericht als Beweismittel dienen, wenn es darum geht, ob korrekt beraten wurde. Für Fehler bei der Anlageberatung haftet der Berater bis zu zehn Jahre.

Bessere Beratung und Aufsicht

Die Bundesregierung hat nicht nur die Informationen für Anlegerinnen und Anleger verbessert. Sie sorgt auch für eine anlegergerechte Beratung und Aufsicht: Seit November 2012 müssen Anlageberater und die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert sein. Dies bietet Schutz vor "Schwarzen Schafen" in der Branche.

Eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes erfolgte mit der Reform der nationalen Finanzaufsicht. Damit wurde ein neuer Verbraucherbeirat und ein neues Beschwerdeverfahren für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen eingeführt.

Außerdem hat die Bundesregierung die Anlagenberatung auf Honorarbasis neu geregelt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wer sie berät: ein Vermittler, der eine Provision erhält, wenn er Finanzprodukte verkauft, oder ein unabhängiger Honorar-Berater, dessen Dienst sie bezahlen.

Tritt das Gesetz Mitte 2014 in Kraft, wird es möglich, Kundinnen und Kunden unabhängig, bedarfsgerecht und ohne persönliches Interesse zu beraten.

Besserer Verbraucherschutz durch ständigen Dialog

Das Bundesverbraucherschutzministerium tauscht sich mit Verbraucherschützern, Banken, Versicherungen und Vermittlern, Beratern und Wissenschaftlern in allen Finanzfragen regelmäßig aus. Damit wird der Verbraucherschutz ständig verbessert.