Im Netz sicher einkaufen

Verbraucherschutz Im Netz sicher einkaufen

In Deutschland kaufen immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher über das Internet ein. Der Onlinehandel macht längst mehr als die Hälfte des gesamten Versandhandels aus. Mit den richtigen Tipps wird der Einkauf im Netz sicherer.

3 Min. Lesedauer

Eine Frau sitzt vor dem Laptop und surft im Internet.

Das Thema "Sicherheit" steht beim Online-Shopping an erster Stelle.

Foto: Judith Affolter

Der Kauf per Mausklick ist schnell und bequem. Allerdings gibt es im Internet keine individuelle Beratung. Und was die Qualität der angebotenen Waren oder Leistungen betrifft, muss man sich auf die online abrufbaren Angaben des Anbieters verlassen.

Worauf Verbraucher achten sollten

Um den Verbraucherschutz zu stärken, haben Onlineshops spezielle Informationspflichten: Sie müssen nicht nur über den Preis, die wesentlichen Merkmale ihrer Produkte und über Liefer- und Versandkosten informieren. Zu den Pflichtangaben gehören auch der vollständige Name, die Rechtsform und die ladungsfähige Anschrift.

Zudem muss die Website genau über die technischen Schritte der Bestellung aufklären. Nach Eingang der Bestellung hat der Onlineshop den Zugang unverzüglich zu bestätigen. Ferner müssen Käuferinnen und Käufer bei Vertragsabschluss Zugang zu den Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Button sorgt für Klarheit

Wichtig ist, dass der Verbraucher eindeutig erkennt, wann ein Mausklick Geld kostet. Die Bundesregierung will Verbraucher vor betrügerischen Fallen im elektronischen Handel schützen. Ein neu eingeführter Bestellbutton am Ende einer Angebotsseite muss nun unmissverständlich etwa mit "kostenpflichtig bestellen" oder "kaufen" bezeichnet sein.

Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und verständlich über Einzelheiten des Vertrags sowie das Widerrufsrecht aufzuklären, das bei Internetbestellungen in der Regel besteht.

Grundsätzlich können alle im Netz geschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann kann der Kunde den online geschlossenen Vertrag über eine Dienstleistung noch bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen bereits mit der Dienstleistung begonnen hat.

Wen die Kostenfalle dennoch erwischt hat, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese helfen mit Musterbriefen und Rechtsberatung weiter.

Vorkasse oder Lastschriftverfahren?

Es empfiehlt sich, erst zu bezahlen nachdem die Ware zu Hause angekommen ist. Bequemer und sicherer ist das Lastschriftverfahren. Es hat den Vorteil, dass man der Belastung des Kontos bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss ohne Angabe von Gründen widersprechen kann. Der abgebuchte Betrag wird dann dem eigenen Konto wieder gutgeschrieben. Allerdings sollten die Kontodaten zur Einzugsermächtigung aus Datenschutzgründen nur verschlüsselt ins Netz gegeben werden.

Eine Bezahlung per Vorkasse ist nicht empfehlenswert, auch wenn einige Firmen bei Vorauszahlungen einen Preisnachlass gewähren. Lässt sich ein Unternehmen nicht auf eine Bezahlung nach Rechnung ein, sollte man versuchen, sich mit ihm auf das Lastschriftverfahren zu einigen. Auch die Nutzung eines Treuhand- oder eines Onlinezahlungsservice wie PayPal ist relativ sicher.

Auktionen im Netz

"Drei, zwei, eins …" dann wechselt ein Klavier, ein Laptop oder ein Sofa den Inhaber - und das online. Internetauktionen erfreuen sich großer Beliebtheit und sind inzwischen wichtige Handelsplätze.

Auch hier ist Vorsicht geboten. Zahlreiche Internetkäufer haben schon viel Lehrgeld bezahlt. Denn jeder kann sich innerhalb von Minuten mit beliebigen Personalien und einer Free-E-Mail-Adresse bei einer Auktionsplattform anmelden und Artikel zum Verkauf anbieten. Oftmals werden innerhalb weniger Tage zahlreiche Auktionen abgewickelt. Dann tauchen vereinzelt Verkäufer ab – mit dem vorab gezahlten Geld.

Im Betrugsfall sollte sofort der Auktionsveranstalter informiert und so zeitnah wie möglich Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Denn bei Onlinebetrug zählt jeder Tag.

Web-Gütesiegel als Hilfe

Auch beim Einkaufen über das Internet können Gütesiegel eine Orientierung geben. Die "Initiative D21", eine Partnerschaft von Wirtschaft und Politik hat Qualitätskriterien für Internetangebote entwickelt. Im Internet stellt sie Gütesiegel-Anbieter vor, wie "EHI-Geprüfter Online Shop", "Trusted Shops", "safer-shopping" und "internet privacy standards". Internetanbieter, die diese Symbole tragen, erfüllen hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz. Sie werden fortlaufend geprüft.