Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland der Anspruch auf Sozialhilfeniveau nach Asylbewerberleistungsgesetz.
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Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 6. November beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umgesetzt. Es tritt zum 1. März 2015 in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2012 die Geldleistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Diese seien für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern seien unzureichend und nicht nachvollziehbar. Asylbewerber bekamen durchschnittlich 225 Euro monatlich. Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass das menschenwürdige Existenzminimum transparent und nachvollziehbar festgesetzt sowie Abweichungen begründet werden müssten. Mit dem 2012 ergangenen Urteil gab es eine Übergangsregelung, in der monatlich 362 Euro gezahlt wurden.
Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.
Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet.
Nach wie vor entscheiden die Länder und Kommunen, in welcher Form die Leistungen an die Flüchtlinge ausgegeben werden.
Es ist für Asylbewerber gesetzlich geregelt, dass sie in der Anfangszeit in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, wo ihnen Sachleistungen zum Beispiel in Form einer Gemeinschaftsverpflegung, Putzmitteln oder Bekleidung zu gewähren sind. Diese Sachleistungen sind unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs individuell festzusetzen. Kann Kleidung nicht ausgegeben werden, so können dafür Wertgutscheine gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus steht allen Menschen, die als Flüchtlinge aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen sind, auch Bargeld zu. Damit können persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden.
Leben Asylbewerber außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen, können die Leistungen zum Lebensunterhalt vollständig über Geldleistungen zuwendet werden. Diese Geldleistungen setzen sich aus dem Bargeldbedarf und dem notwendigen Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter) zusammen. Das geänderte Gesetz sieht für Alleinstehende außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen einen notwendigen Bedarf von 212 Euro und einen Bargeldbedarf von 140 Euro monatlich vor.
Die sogenannte Wartefrist - das ist die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden - wird von 48 Monaten deutlich auf 15 Monate gekürzt. Zukünftig werden also schneller Leistungen entsprechend der Sozialhilfe gewährt.
Kinder und Jugendliche werden vom ersten Tag ihres Aufenthaltes bei ihrer Integration unterstützt: Sie bekommen sofort Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Wer mit einem humanitären Aufenthaltstitel bereits länger als 18 Monate in Deutschland lebt oder Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist, dem steht bei Bedürftigkeit zukünftig Grundsicherung oder Sozialhilfe zu. Da der Bund diese Kosten übernimmt, werden die Länder und Kommunen 2015 voraussichtlich um 31 Millionen Euro und im Jahr 2016 um 43 Millionen Euro finanziell entlastet.
Zukünftig ist es möglich, dass geringe Summen für Anschaffungen angespart werden können. Auch für Einkommen gelten Freibeträge, damit es attraktiv ist, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Viele Flüchtlinge haben gesundheitliche Probleme, aber keine Krankenversicherung. In Notfällen haben sie ein Recht, versorgt zu werden. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet zu helfen. Nun sind die Leistungsträger in der Pflicht, die Kosten zu erstatten.
Zahlen zu Asylanträgen
Im ersten Halbjahr 2014 haben insgesamt 77.109 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. 67.441 Flüchtlinge haben einen Erstantrag gestellt, 9.668 einen Folgeantrag. Die Menschen kamen vor allem aus Syrien (knapp 13.000) und Serbien (9.300) sowie aus Afghanistan (4.500). Von Flüchtlingen aus dem Irak wurden 2.500 Asylanträge gestellt, von Flüchtlingen aus Somalia 2.900.
Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2013 stellten 48.524 Menschen einen Antrag, jeder Fünfte stammte aus Ländern der Russischen Föderation.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im ersten Halbjahr 2014 rund 60.500 Entscheidungen über vorliegende Asylanträge getroffen, davon wurde jeder dritte abgelehnt.