Auch der Bundeshaushalt 2016 kommt ohne neue Schulden aus. Die "schwarze Null" setzt sich fort. Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf 2016 und den Finanzplan 2015 bis 2019 beschlossen.
Die Staatskasse kommt weiter ohne Neuschulden aus.
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Die Bundesregierung erfüllt erneut die finanzpolitischen Vorgaben des Koalitionsvertrags. Die erfolgreiche Sanierung des Bundeshaushalts ist das Ergebnis einer wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik der Bundesregierung. Diese Haushaltspolitik eröffnet neue Spielräume für Wachstumsimpulse. Die Bundesregierung kann damit weiter in Politikfelder der Zukunft zu investieren.
Die Mittel fließen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 23 Milliarden Euro für die gesamte Legislaturperiode schwerpunktmäßig in folgende Bereiche. :
Die Bundesregierung entlastet Länder und Gemeinden mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro. Damit gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen.
Im Rahmen der Zukunftsinvestitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung insbesondere die öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz.
Aufgrund anhaltender weltweiter Krisen steigen die Asylbewerberzahlen kontinuierlich. Für die Bewältigung der steigenden Asylantragszahlen erhalten die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr die von der Bundeskanzlerin zugesagte eine Milliarde Euro.
Die Bundesregierung setzt damit die prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages um.
Deutschland hält die nationalen und europäischen Defizit-Regeln mit großem Abstand ein. Damit wird Deutschland seiner Vorbildrolle in Europa weiter gerecht.
Der Bund leistet mit seinem Konsolidierungskurs einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Maastricht-Schuldenstandsquote: Die Bundesregierung will die Quote auf weniger als 70 Prozent des BIP bis Ende 2016 senken. Damit nähert sich die deutsche Schuldenstandsquote dem Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent des BIP an. Im Jahr 2014 ist sie um 2,4 Prozentpunkte auf 74,7 Prozent des BIP gesunken. Bis 2019 erwartet sie einen weiteren kontinuierlichen Rückgang bis auf 61,5 Prozent des BIP.
Der Maastricht-Vertrag von 1992 legt Kriterien für den Beitritt eines Landes zur Währungsunion fest – sogenannte Konvergenzkriterien, bekannt auch als "Maastricht-Kriterien": ein stabiles Preisniveau, stabile langfristige Zinssätze, stabile Wechselkurse und Obergrenzen für das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand der Mitgliedstaaten der EU.