Hasskriminalität effektiv bekämpfen

Soziale Netzwerke Hasskriminalität effektiv bekämpfen

Hasskriminalität im Netz wird künftig wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

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Hand auf Tastatur eines Laptops, dessen Bildschirm "Facebook" anzeigt

Die Debattenkultur in sozialen Netzwerken ist nicht selten hasserfüllt. Dagegen will die Bundesregierung vorgehen.

Foto: Colourbox

Das Gesetz zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken besser zu bekämpfen. Erfasst werden Inhalte, die auch nach jetzigem Recht strafbar sind. Dazu zählen etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung. Auch Kinderpornographie und terroristische Straftaten gehören dazu.

Besser auf Beschwerden reagieren

Für die Nutzer soll es künftig leichter sein, derartige Inhalte zu melden. Betreiber sozialer Netzwerke müssen ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement einführen. Sie sind künftig unter anderem dazu verpflichtet, ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten.

Strafbare Inhalte aus dem Netz nehmen

Die Betreiber sind gegebenenfalls verpflichtet, strafbare Inhalte von ihrer Plattform zu nehmen. Dabei gelten folgende Fristen: Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Weitere strafbare Inhalte sind "in der Regel" innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Das betrifft auch sämtliche Kopien des strafbaren Inhalts, die sich auf der Plattform befinden.

Geldbußen möglich

Verstöße gegen diese Pflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie kann bis zu fünf Millionen Euro gegen verantwortliche Person im Unternehmen betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann sich die Geldbuße auf bis zu 50 Millionen Euro belaufen.

Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität kann jeder Mensch aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.