Wer sich für ein Haustier entscheidet, muss wissen, welche Verantwortung er damit eingeht. Ab August gelten daher erweiterte Informationspflichten für den Handel mit Tieren. Zudem wird die Erlaubnispflicht für ihre Einfuhr erweitert.
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Ein Goldfisch gehört nicht in ein kleines Rundglas, ein Stachelhalsband nicht um den Hundehals und ein Hamster nicht in ein sogenanntes Hamsterrad. Darauf hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in seiner Eröffnungsrede bei der Interzoo-Messe aufmerksam gemacht. Dass Haustiere nicht artgerecht gehalten werden, sei immer wieder zu beobachten, beklagte Schmidt. Aufklärung tut also not.
Ab August 2014 sieht das Tierschutzgesetz darum neue Informationspflichten für Händler vor: Sie müssen Käufern von Wirbeltieren schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedingungen für die Haltung mitgeben. Das jedoch kann das Lesen von Fachbüchern nicht ersetzen. Zeitgleich mit der Informationspflicht wird auch die Erlaubnispflicht im Handel erweitert. Demnach müssen Händler, die Tiere nach Deutschland einführen wollen, zuvor eine Erlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden einholen.
Das zuständige Bundesministerium hat über die Jahre verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, die über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren Auskunft geben. Die verschiedenen Tiere haben durchweg auch besondere Ansprüche:
Zur Verantwortung für das Tier gehört auch, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wenn eine Reise ansteht. Tierhalter sollten am besten schon im Zuge der Reiseplanungen klären, ob die Haustiere mitreisen können. Und wenn nicht, wer sich um die Tiere während der Abwesenheit der Besitzer kümmert.
Der Schutz der Tiere ist gesetzlich geregelt: Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen gemäß ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Damit dies gelingt, muss man die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Außerdem muss sich das Tier artgerecht bewegen können.