"Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen", so eine bekannte Lebensweisheit. Damit eine Reise in guter Erinnerung bleibt, können Reisende sich auf ein hohes Verbraucherschutzniveau in Europa verlassen. Denn: Wer reist, hat Rechte!
2 Min. Lesedauer
Bundesregierung hat die Rechte der Reisenden in den letzten Jahren entscheidend verbessert. Zum Beispiel gibt es bei Verspätungen der Bahn ab einer Stunde ein Viertel des Ticket-Preises zurück, ab zwei Stunden wird dem Reisenden der halbe Ticket-Preis erstattet. Bei Überbuchung, Verspätung und Streichung von Flügen haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wenn es etwa im Urlaubsgebiet ein Erdbeben gab und die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt ist, können Reisende ihren Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen.
Für eine gelungene Reise – zumal ins Ausland – ist vieles zu bedenken: Wie plane ich die Reise, welche Verkehrsregeln gelten am Urlaubsort und wie telefoniere ich am günstigsten nach Hause? Kann man Haustiere mitnehmen und was ist mit der Einfuhr von Lebensmitteln? Welche Rechte haben Reisende, wenn das Hotel, die Umgebung oder andere Reiseleistungen nicht das halten, was versprochen wurde? Hierüber informieren beispielsweise das Bundesverbraucherschutzministerium, die Verbraucherseiten der Europäischen Union, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland sowie das Auswärtige Amt.
Gibt es Probleme bei der Reise, gilt auch hier der Grundsatz "Schlichten ist besser als richten". Im Falle von Problemen und Verspätungen bei der Beförderung muss der betroffene Passagier seine Ansprüche zunächst beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Dieses prüft den Anspruch und erteilt einen Bescheid. Ist der Bescheid aus Sicht des Passagiers nicht zufriedenstellend, kann man sich an die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" (söp) wenden.
Die söp ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland. Sie hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beförderungsverträgen zu schlichten. In vielen Fällen wird eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls gefunden. Um Forderungen gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen, können sich auch unzufriedene Fluggäste an die söp wenden.
Wer statt im örtlichen Reisebüro im Internet bucht, also elektronisch bei einem Online-Anbieter, für den kann im Streitfall der Online-Schlichter ein Ansprechpartner sein.
Mit einer neuen Richtlinie verbessert die Europäische Union in allen Mitgliedsstaaten den Verbraucherschutz von Reisenden und bringt die Schutzstandards auf ein gemeinsames Niveau. Das neue Recht berücksichtigt, dass die Verbraucher ihre Reisen immer häufiger individuell zusammenstellen und online buchen. Das schon bislang hohe Schutzniveau für Reisende, die im Katalog angebotene Pauschalreisen buchen, bleibt davon unberührt.
Über aktuelle Entwicklungen in diesem Themenfeld informiert sie unser Schwerpunkt "Reisen und Verkehr".